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Bezirkshauptmannschaft Schärding erlässt Waldbrandschutzverordnung

Sabrina Kastenauer, 06.03.2025 14:47

BEZIRK SCHÄRDING. Zum Schutz vor Waldbränden erlässt die Bezirkshauptmannschaft Schärding eine Verordnung, die von 7. März bis 31. Oktober 2025 gilt.

 (Foto: Weihbold)
(Foto: Weihbold)

Die Waldbrandschutzverordnung gilt in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirks sowie in deren Gefährdungsbereichen – also jene Bereiche, wo in Anbetracht der Größe des Feuers, der Beschaffenheit der Bodendecke, der Topografie und der meteorologischen Verhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug auf den benachbarten Wald nicht ausgeschlossen ist. Hier ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.

Wer die Verordnung missachtet, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 7.270 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen rechnen.


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