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Giftattentat auf Spitzer Bürgermeister: Verurteilter will Verfahren neu aufrollen lassen

Claudia Brandt, 25.10.2018 12:54

SPITZ/KREMS. Paukenschlag im Fall Hannes Hirtzberger: Nach zehn Jahren möchte der verurteilte Wachauer Heurigenwirt Helmut Osberger das Verfahren neu aufrollen lassen. Ein entsprechender Antrag ging nun beim Landesgericht Krems ein.

  1 / 2   Ein dreiköpfiger Richtersenat des Landesgerichts Krems entscheidet über den Wiederaufnahmeantrag. Foto: Brandt

Der Fall Hannes Hirtzberger sorgte 2008 bundesweit für Entsetzen. Nach offiziellem Ermittlungsstand war der damalige Bürgermeister von Spitz an der Donau durch ein mit Strychnin versetztes „Mon Chérie“ vergiftet worden und liegt seither im Wachkoma. Ein Heurigenwirt aus dem Ort wurde schließlich wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Seine DNA-Spuren waren auf einer Glückwunschkarte gefunden worden, die der Praline beigefügt war. Das Motiv für die Tat sollen Grundstücksstreitereien gewesen sein.

Strychnin-Menge im Fokus

Seit 2008 sitzt Helmut Osberger nun im Gefängnis. Bereits im Dezember 2016 hatte der Ex-Wirt beim Kremser Landesgericht einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens eingebracht, diesen aber später wieder zurückgezogen. Schon damals stützte er sich auf ein neues Gutachten, was beweisen soll, dass Hirtz­berger nicht durch eine Praline vergiftet worden sein kann. Denn die benötigte Menge Strychnin hätte niemals in einem „Mon Chérie“ Platz gefunden.

Zwei neue Gutachten

Am 24. Oktober hat Osberger nun erneut einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens beim Landesgericht Krems eingebracht. Vertreten wird er dabei von einem neuen Verteidiger, dem Wiener Rechtsanwalt Wolfgang Blaschitz. Laut Landesgericht stützt sich der Antrag auf zwei neue Gutachten, die sich mit der „Frage betreffend der Menge des Strychnins im Hohlraum einer Mon Chérie Praline“ beschäftigen.

Richtersenat entscheidet über Antrag

Nun entscheidet ein dreiköpfiger Richtersenat darüber, ob diese neuen Beweismittel, in Verbindung mit früheren Beweisen, geeignet sind, eine mildere Verurteilung oder gar einen Freispruch zu begründen. Wenn ja, wird das Verfahren neu aufgerollt.


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