Ein Großaufgebot an Angeklagten sowie Zeugen/Opfern brachte diese Woche ein Prozess am Landesgericht Linz, bei dem es vor allem um einen Vorfall im Bahnhofsviertel von Vöcklabruck ging. In der Verhandlung gestaltete sich die Wahrheitsfindung extrem schwierig. Am Schluss standen vor allem Freisprüche, weil kaum etwas unzweiflich geklärt werden konnte.
Dass das Bahnhofsviertel nicht nur in Linz, sondern auch in Vöcklabruck ein Zufluchtsort für nicht gerade vom Leben geküsste Menschen ist, offenbarte sich auch bei diesem Prozess in der Landeshauptstadt. In der Verhandlung nahmen sechs Personen auf der Anklagebank, die eigentlich Sessel waren, Platz. Paritätisch aufgeteilt, drei Frauen und drei Männer waren vor allem wegen versuchter schwerer Körperverletzung angeklagt. Drei von ihnen hatten daneben noch andere Straftaten zu verantworten. Unbefugter Waffenbesitz, gefährliche Drohung und Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach dem Verbotsgesetz wurden allesamt abgestraft bzw. diversionell erledigt.
Was war passiert?
Was an diesem Jänner-Abend 2024 wirklich passiert war, ließ sich trotz stundenlanger Verhandlung nicht wirklich klären. Dass es mit einem verbalen Scharmützel angefangen hatte, sollte zumindest außer Streit stehen. Was nach diesem Scharmützel passiert ist, darüber scheiden sich die Geister in diesem Prozess. Seitens der Angeklagten kann der Tathergang aufgrund der damaligen massiven Alkoholisierung nur mehr bruchstückhaft wieder gegeben werden.
Zusammenstoß
Auf jeden Fall kam es zum Zusammenstoß der beiden Gruppen. Ereignete sich der erste Disput über zwei gegenübergelegene Straßen, so kam der erste Vorstoß von der Bahnhof-Fraktion dann auf Augenhöhe. Eine der Frauen las den Jugendlichen die Leviten, dann aber kamen die angeklagten Herren auf den Plan. Was dann passiert, das kann nicht mehr geklärt werden. Eine Schubserei, seehr unterschiedliche Wahrnehmungen der Raufhandlungen auch aus der Migrantengruppe machen es der Richterin nicht leicht. Es gibt zwei Verletzte, jeweils einer auf beiden Seiten. Da vermeintliche Schläge und Tritte – sollte es sie gegeben haben – niemanden konkret zugeordnet werden konnten, gab es aber Freisprüche.
Eine Langversion des Artikels finden Sie auf www.linzerurteile.at
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