Verwirrung um neuen Erlass, der sich gegen private Osterfeiern und „Corona-Partys“ richtet
OÖ/NÖ. Verwirrung herrscht um den sogenannten „Oster-Erlass“, der gestern veröffentlicht wurde. Er regelt, dass sämtliche Zusammenkünfte in einem geschlossenen Raum, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt leben, untersagt sind und gilt bis einschließlich 13. April (Ostermontag). Das Gesundheitsministerum will morgen, Montag, 6. April, den Sachverhalt klarstellen.
Der aktuelle Erlass klärt vorrangig das Vorgehen der Polizei gegen „Corona-Partys“. Konkret stellt der Erlass für die Zeit bis Ostermontag klar, dass Zusammenkünfte in einem Raum auf die gemeinsamen Bewohner des Haushalts plus bis zu fünf Personen beschränkt werden.
Der Erlass des Gesundheitsministers zum Zusammenströmen größerer Menschenmengen wurde neu gefasst und am 2. April 2020 den Landeshauptleuten übermittelt, da die Version vom 10. März 2020 mittlerweile den Gegebenheiten nicht mehr gerecht geworden war. Zusammenkünfte von Menschenmengen im Freien sind ohnehin nicht mehr möglich, weshalb die Bestimmung von 500 Personen im Freien obsolet geworden war.
Eingrenzung vor Osterfeiern
Hingegen wurde nunmehr für Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen festgelegt, dass diese nur mehr auf fünf Personen in einem Raum beschränkt werden. Davon nicht betroffen sind Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, die sich zusätzlich mit bis zu fünf Personen in einem geschlossenen Raum aufhalten dürfen. Aus Gesundheitssicht war es gerade vor den anstehenden Osterfeierlichkeiten notwendig geworden, hier eine Eingrenzung vorzunehmen.
Handhabe gegen Corona-Partys
Auch sollen vermehrt auftretende „Corona-Partys“ dadurch unterbunden werden, die gerade die Polizei vor entsprechende Herausforderungen stellen. Die Polizei erhält dadurch eine rechtliche Handhabe dagegen vorzugehen. Übertretungen dieser Verordnung könnten mit Geldstrafen bis zu 1.450 Euro bestraft werden.
Appell an Bevölkerung: heuer keine privaten Osterfeste
„Die Richtung stimmt, aber wir dürfen jetzt nicht nachlassen. Gerade in den Osterfeiertagen sind wir gewöhnt, private Feste zu feiern. Heuer widerspricht dies leider unseren Zielen, wir müssen gerade in diesen kommenden Tagen sehr konsequent bleiben“, appelliert Gesundheitsminister Rudolf Anschober an die Bevölkerung, durchzuhalten und die Maßnahmen der räumlichen Distanz, des konsequenten Einhaltens des Mindestabstandes und des Verzichts auf private Feste und Feiern gerade auch an den kommenden Feiertagen konsequent einzuhalten. „Wir wollen uns die positive Entwicklung der letzten Tage nicht zerstören. Das wäre verantwortungslos.“
Bis zu zehn Personen bei Begräbnissen
Bei Begräbnissen ist eine Teilnehmerzahl von insgesamt höchstens zehn Personen erlaubt, heißt es in dem neuen Erlass weiter.
Verwirrung
Die Formulierung des Erlasses sorgte für Verwirrung. Sie bedeute nicht, dass zu Hause maximal fünf Personen zusammenkommen könnten, sondern ein Haushalt Besuch von maximal weiteren fünf Personen empfangen dürfe. Des Weiteren gilt: Die eigene Wohnung ist nur aus den bekannten drei Gründen zu verlassen: Wegen der Arbeit, um notwendige Besorgungen zu machen oder um andere Menschen zu unterstützen. Gesundheitsminister Rudolf Anschober kündigte an, am Montag mit einem Gesamterlass Klarheit zu schaffen.
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