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Prozessauftakt gegen ehemaligen Bürgermeister von Innerschwand am Mondsee

Online Redaktion, 26.11.2024 10:49

WELS. Der ehemalige Bürgermeister von Innerschwand steht ab heute in Wels vor Gericht. Er wird beschuldigt, Bestechungsgelder für die Umwidmung eines Grundstücks in seiner Gemeinde angenommen zu haben.

Der angeklagte Bürgermeister im Gerichtssaal (Foto: laumat/Matthias Lauber)
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Die Staatsanwaltschaft Wels hat Anklage erhoben, da der Ex-Bürgermeister und Ehrenbürger der Gemeinde angeblich Zahlungen entgegennahm, um den Bau einer als Hotel getarnten Villa für einen Prinzen aus Saudi-Arabien zu ermöglichen. Die Anfänge der Geschichte gehen bis vor die Jahrtausendwende zurück.

Die Anklage basiert auf Vorwürfen, dass nach einer Anzahlung von laut KronenZeitung 364.000 Euro weitere jährliche Zahlungen an die Gemeinde geleistet wurden, um die Umwidmung eines nicht umwidmungsfähigen Grundstücks zu erlauben. Der Staatsanwalt behauptet, dass trotz der Klassifizierung als „Sondergebiet Tourismus“ nie ein Hotel auf dem Grundstück existierte und auch keine Ortstaxe bezahlt wurde, sondern es in Wahrheit nur ein Zweitwohnsitz für besagten Prinzen gegeben habe.

Bezirkshauptmann erstattete Anzeige

Die Angelegenheit kam ans Licht, als der Bezirkshauptmann von Vöcklabruck im Jahr 2023 Unregelmäßigkeiten im Gemeindebudget entdeckte und daraufhin Anzeige erstattete. Obwohl die meisten anderen Gemeinderatsmitglieder nicht mehr belangt werden können, da die Taten verjährt sind, bleibt der Ex-Bürgermeister aufgrund der fortlaufenden Zahlungen, die er entgegennahm, von der Verjährung ausgenommen.

Verteidigung: „Öffentliches Interesse“

Der Verteidiger des Angeklagten argumentiert, dass die Ansiedlung des Prinzen im öffentlichen Interesse war und durch eine Volksabstimmung unterstützt wurde, bei der 53 Prozent der Einwohner von Innerschwand zustimmten. Er betont, dass das Projekt als Hotel geplant, errichtet und genehmigt wurde und dass es im Einklang mit dem Gemeinwohl stand, da es finanzielle Vorteile für die Gemeinde brachte.

Der Ex-Bürgermeister selbst verweist auf das staatspolitische Interesse, einen Sitz der königlichen Familie in Österreich zu etablieren, und betont die Transparenz des Prozesses, der in den Medien und Gemeindenachrichten veröffentlicht wurde. Er plädiert auf nicht schuldig.

Der Prozess ist auf zwei Tage angesetzt, und dem Ex-Bürgermeister drohen bei einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft. Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.


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