Vor der Hochzeit: Was gilt es bei Eheverträgen alles zu beachten?
WAIDHOFEN/THAYA. Das Thema Ehevertrag beschäftigt viele Pärchen, die eine Hochzeit planen. Tips bat den Waidhofner Notar Michael Müllner, die wichtigsten Fragen zu beantworten.
Tips: Für viele Verlobte gilt ein Ehevertrag als unromantisch – wann ist es grundsätzlich sinnvoll, einen Ehevertrag abzuschließen?
Michael Müllner: Aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht ist die Eheschließung für die meisten Menschen die weitreichendste Handlung mit den schwerwiegendsten Konsequenzen ihres Lebens, weil eine spätere Scheidung ohne Ehevertrag dazu führen kann, dass ein Ehegatte große Teile seines Vermögens verliert und/oder dem anderen Ehegatten bis zu seinem Tod Unterhalt zahlen muss. Ein Ehevertrag ist nicht nur bei ungleichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten, sondern generell vernünftig: Für den Fall, dass sich z. B. anfangs gleiche Einkommens- und Vermögensverhältnisse nachträglich ändern, dann aber nicht mehr beide Ehegatten zum Abschluss eines Ehevertrages bereit sind, ist es sinnvoll, schon von vornherein einen solchen zu errichten. Solange die Beziehung zwischen den Verlobten bzw. Ehegatten harmonisch verläuft, sollte die Gelegenheit, einen Ehevertrag abzuschließen, genutzt werden, weil Romantik nicht über die aktuelle Scheidungsrate hinwegtäuschen darf.
Tips: Wann kann ein Ehevertrag abgeschlossen werden?
Müllner: Ein Ehevertrag kann schon vor, aber auch nach der Eheschließung jederzeit abgeschlossen werden.
Tips: Was wird durch einen Ehevertrag geregelt bzw. nicht geregelt?
Müllner: Vom „Ehevertrag“ ist der „Ehepakt“ zu unterscheiden: Während der Ehepakt Regelungen für die Zeit der aufrechten Ehe oder für den Fall des Todes eines Ehegatten enthält, enthält der Ehevertrag Regelungen für den Fall der Scheidung der Ehe.
Tips: Was beinhaltet ein typischer Ehevertrag?
Müllner: Sofern ein Ehegatte oder beide Ehegatten Eigentümer der „Ehewohnung“ (Wohnung oder Haus, in dem die Ehegatten gemeinsam wohnen) oder des „ehelichen Gebrauchsvermögens“ (Sachen, die die Ehegatten gemeinsam benützen) sind, können die Ehegatten mit einem Ehevertrag vereinbaren, welcher Ehegatte im Fall der Scheidung was bekommt. Ohne Ehevertrag ist es nämlich nicht selbstverständlich, dass jener Ehegatte, dem die Ehewohnung oder Bestandteile des ehelichen Gebrauchsvermögens gehören, diese Sachen nach der Scheidung behalten kann: Wenn sich die Ehegatten nicht einigen, entscheidet das Gericht, welcher Ehegatte was bekommt – und zwar unabhängig von den bisherigen Eigentumsverhältnissen. Ähnlich verhält es sich mit den „ehelichen Ersparnissen“ (Ersparnisse aus der Zeit der Ehe) – darunter fallen nicht nur z. B. gemeinsame Sparbücher, sondern auch alle Ersparnisse jedes einzelnen Ehegatten: Ohne Ehevertrag werden bei der Scheidung mangels Einigung der Ehegatten vom Gericht alle Ersparnisse zusammengezählt und auf die Ehegatten aufgeteilt. Um dies zu verhindern, kann mit einem Ehevertrag geregelt werden, welcher Ehegatte im Fall der Scheidung welche Ersparnisse bekommt. Außerdem kann mit einem Ehevertrag vereinbart werden, ob nach Scheidung der Ehe ein Ehegatte dem anderen Unterhalt zahlen muss, oder nicht – und wenn ja, wieviel.
Tips: Wo kann ein Ehevertrag abgeschlossen werden?
Müllner: Eheverträge, die insbesondere Regelungen über die Ehewohnung oder eheliche Ersparnisse enthalten, sind nur in Form eines Notariatsaktes gültig, sodass sie vor einem Notar abgeschlossen werden müssen.
Tips: Wird Ihrer Erfahrung nach in unserem Bezirk öfter auf Eheverträge zurückgegriffen?
Müllner: Immer mehr Verlobte und Ehegatten schließen Eheverträge ab, vor allem dann, wenn einer der beiden das Haus oder die Wohnung, in der die Ehegatten wohnen, schon vor der Ehe besessen hat, oder während der Ehe (z. B. von seinen Eltern) geschenkt oder übergeben bekommt.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden