Es gibt kein generelles Umtauschrecht – Was Sie daher schon beim Kauf beachten sollten!
Mit viel Mühe werden Geschenke für die Liebsten ausgesucht und gekauft. Was aber, wenn unter dem Christbaum plötzlich 3 gleiche Krawatten liegen oder das Geschenk nicht gefällt? Während im Online-Handel ein grundsätzliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen besteht, ist ein Umtauschrecht im stationären Handel Vereinbarungssache.

Viele Geschäfte bieten hier mehr als der Gesetzgeber vorschreibt und tauschen großzügig um oder geben sogar eine Geld-Zurück-Garantie.
Ein Recht auf Rückgabe oder Umtausch gibt es im stationären Handel nicht. Wenn Sie unsicher sind, ob das Geschenk gut ankommt, vereinbaren Sie mit dem Geschäft die Rückgabe oder die Umtauschmöglichkeit. Denken Sie daran auch einen ausreichenden Zeitraum festzulegen. Idealerweise lassen Sie sich alles am Kassazettel oder der Rechnung schriftlich bestätigen.
Haben Sie die Geschenke im Online-Handel bestellt, können Sie bei (fast) allen Produkten den Rücktritt erklären. Das bedeutet, Sie können die Ware zurückgeben und erhalten den Kaufpreis erstattet. Beachten Sie, dass der Rücktritt nach dem Fernabsatzgesetz innerhalb von 14 Tagen (ab Erhalt der Ware und der Rücktrittsbelehrung) erfolgen muss. Die Feiertage beziehungsweise die Wochenenden verlängern diese 14 Tage übrigens nicht!
Weihnachtsgeschenke werden oft frühzeitig bestellt und geliefert, sodass die Rücktrittsfrist nach den Weihnachtsfeiertagen bereits abgelaufen ist. Einige Internet-Shops bieten daher freiwillig eine längere Rücktrittsfrist an. Achten Sie bei der Bestellung auf eine solche.
ACHTUNG: Bewahren Sie die Verpackung auf! Meist verlangen die Firmen – sowohl im stationären als auch im Online-Handel - die Rückgabe im Originalkarton!
Die Konsumentenschützer/-innen der Arbeiterkammer Oberösterreich haben die Rückgabe-Bedingungen beliebter Geschäfte zusammengefasst. Alle Informationen finden Sie unter: www.ooe.konsumentenschutz.at
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