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„Corona-Regeln“ in beliebten Urlaubsländern – was bei Einreise und vor Ort zu beachten ist

Tips Logo Nora Heindl, 09.07.2020 13:05

Die Covid-19-Pandemie sorgt heuer für „besondere Umstände“ bei Reisen in die beliebtesten Urlaubsländer – sowohl vor als auch während der Reise. „Heuer ist eine umfassende Reisevorbereitung unerlässlich: Genaue Informationen über die aktuellen Bestimmungen bezüglich Einreise und den Regeln vor Ort sind sehr wichtig“, weiß ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner. Und auch während des Urlaubs gilt es die jeweiligen “Corona-Regeln“ einzuhalten – sonst drohen hohe Strafen, teils mehrere tausend Euro.

 (Foto: Marina Andrejchenko/Shutterstock.com)
(Foto: Marina Andrejchenko/Shutterstock.com)

Auch für den Fall, dass während des Urlaubs grippeähnliche Symptome auftreten, sollte man gewappnet sein. „Die jeweilige Telefonnummer, an die man sich bei einem Covid-19-Verdacht wenden kann, speichert man am besten gleich im Handy ein“, empfiehlt Renner. Die Expertin liefert einen Überblick über die „Corona-Regeln“ der beliebten Reiseländer Italien, Kroatien, Spanien, Griechenland, Slowenien und Deutschland.

Für welche Länder Vorab-Registrierungen nötig sind – auch “Wie“ ist wichtig

„Für Italien-Urlaube in die Regionen Apulien und Kalabrien sowie auf die Inseln Sardinien und Sizilien muss vor der Einreise eine Online-Registrierung vorgenommen werden“, sagt die Expertin des Mobilitätsclubs. Wer zum Beispiel per Flugzeug oder Fähre nach Sardinien möchte, muss das entsprechende Formular 48 Stunden vorab elektronisch ausfüllen und bei der Einreise eine Kopie dessen, zusammen mit Bordkarte und Ausweis, vorlegen. Bei der Ankunft in Sardinien wird außerdem die Körpertemperatur gemessen.

Für die Einreise nach Griechenland, egal ob am Land-, See- oder Luftweg, ist eine Online-Registrierung 48 Stunden vorab verpflichtend. Dabei erhält man einen QR-Code, der bei der Einreise kontrolliert wird. Auf Basis der Angaben errechnet ein Gesundheitsalgorithmus, ob man bei der Einreise auf Covid-19 getestet werden muss. Bis zum Eintreffen des Testergebnisses muss man sich dann am angegebenen Aufenthaltsort (z. B. Hotel) in Quarantäne begeben. Für Zypern gilt: Auch hier ist eine Online-Registrierung nötig, mindestens 24 Stunden vor Reiseantritt.

 “Für die Einreise nach Kroatien ist eine Registrierung erforderlich, die entweder vorab oder direkt beim Grenzübertritt durchgeführt werden kann“, weiß die ÖAMTC-Expertin. Sie empfiehlt: „Um Wartezeiten zu vermeiden, erledigt man das besser noch zu Hause.“ Wer nach Spanien fliegen möchte, muss sich im Rahmen des Spain Travel Health Programms mindestens 48 Stunden vor der Abreise online registrieren.

Maskenpflicht, Mindestabstand, Fahrgemeinschaften – Regeln vor Ort kennen

Maskenpflicht: In Deutschland herrscht aktuell Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen, also z. B. auch in Geschäften. „Bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ist ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend in Kroatien, Spanien, Deutschland, Slowenien und Italien zu tragen“, sagt Renner.

Mindestabstand: Der vorgeschriebene Mindestabstand variiert zwischen ein und zwei Metern in den jeweiligen Ländern. In Italien beispielsweise muss in der Öffentlichkeit ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden, bei sportlichen Aktivitäten zwei Meter. Wo das nicht möglich ist, bzw. generell in geschlossenen Räumen, gilt die Maskenpflicht. „Am besten geht man auf Nummer sicher und hält immer genügend Abstand“, rät die ÖAMTC-Expertin.

Fahrgemeinschaften: In Kroatien, Slowenien und Deutschland gibt es dahingehend keine Einschränkungen. In Italien aber wohl: Wer mit nicht haushaltszugehörigen Personen im Auto unterwegs ist, muss den Beifahrersitz frei lassen, auf den weiteren Sitzreihen sind je maximal zwei Personen erlaubt – und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für alle Insassen verpflichtend. In Spanien gilt für Fahrgemeinschaften „nur“ Maskenpflicht.

Strafen bei Nichteinhaltung der „Corona-Regeln“ – bis 15.800 Euro möglich

Wer gegen die Pandemie bedingten Regeln verstößt, muss mit hohen Strafen rechnen. Die konkrete Höhe ist von Land zu Land unterschiedlich. So sind in Deutschland, abhängig vom jeweiligen Bundesland, mehrere Hundert Euro Strafe möglich. „In Italien liegt der Strafrahmen zwischen 400 und 3.000 Euro, in Slowenien zwischen 400 und 4.000 Euro“, weiß die ÖAMTC-Expertin.

Deutlich höher liegt das Strafhöchstmaß in Kroatien und Spanien. In Kroatien sind bei Missachtung der „Corona-Regeln“ Strafen zwischen 1.050 und 15.800 Euro möglich. In Spanien drohen bei Verstößen gegen die Maskenpflicht bis zu 100 Euro Strafe – illegale „Corona-Parties“ können bis zu 10.400 Euro kosten. Wer gegen die griechischen Auflagen zur Einreise verstößt, dem droht eine Strafe von 500 Euro.

Alle Links zu den Webseiten der notwendigen Online-Registrierungen findet man im ÖAMTC-Urlaubsservice unter www.oeamtc.at/urlaubsservice. Dort gibt es auch eine interaktive Europa-Karte, die für die einzelnen Länder Europas stets aktuell zeigt, ob die Einreise möglich ist und ob eine Quarantäne bei der Rückreise zu beachten ist.

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