Reiseversicherung: Konsumenten können Prämien zurückfordern
OÖ. Viele wissen es nicht: Findet eine Reise wegen Corona nicht statt, können Konsumenten bei einer Reiseversicherung zumindest einen Teil der Prämie zurückfordern. Konkret geht es um jene Risiken, die erst ab Reiseantritt entstehen würden, informiert die Arbeiterkammer OÖ.

Umfassende Reiseversicherungen enthalten neben einer Stornoversicherung auch die Abdeckung von Risiken, die nur während der Reise eintreten können - üblicherweise eine Reisekranken-Versicherung, eine Reisegepäck-Versicherung und eine Reiseabbruch-Versicherung. Oftmals gibt es auch Leistungen im Falle eines Unfalls auf der Reise.
Bei einer wegen Corona abgesagten Reise wird dieser Versicherungsschutz nutzlos, die Versicherung trägt auch diese Risiken nicht mehr. So steht ihr hier auch keine Prämie mehr zu. Versicherungskunden können daher diesen Teil der Prämie zurückfordern, stellt die Arbeiterkammer OÖ klar.
Was für die Reisestorno-Versicherung gilt
Eine Reisestorno-Versicherung ist Teil eines umfassenden Reiseversicherungspakets, kann aber auch für sich allein abgeschlossen werden. Sie übernimmt die Stornokosten, wenn eine Reise zum Beispiel krankheits- oder unfallbedingt nicht angetreten werden kann. Auch bei der Reisestorno-Versicherung kann die Versicherung mit coronabedingter Absage der Reise für die restliche Vertragslaufzeit, also bis zum Reiseantritt, nicht mehr leistungspflichtig werden. Ob und in welcher Höhe hier eine Rückforderung besteht, ist umstritten. Fest steht, dass die Versicherung vom Vertragsabschluss bis zur Reiseabsage bereits das Risiko eines beispielsweise krankheitsbedingten Stornos getragen hat und für diesen Zeitraum zumindest Anspruch auf eine anteilige Prämie hat.
Reise wegen Corona selbst stornieren
Will der Reisende seine Reise wegen Corona selbst stornieren, nützt eine Stornoversicherung normalerweise nicht. Viele Versicherungen haben als Stornogrund Pandemie oder Epidemie ausgeschlossen. Manche Versicherer akzeptieren aber derzeit aufgrund der verbesserten Sicherheitslage eine Covid-19 Erkrankung als Stornogrund und verzichten somit auf den Ausschluss (Pandemie/Epidemie), sodass in diesen Fällen Versicherungsschutz gegeben sein kann. Wichtig laut AK OÖ: Die Angst, im Urlaubsland an Corona zu erkranken oder in Quarantäne zu kommen, stellt weiterhin kein versichertes Ereignis dar.
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