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Gemeinden erringen Teilerfolg gegen geplante Jetski-Anlage auf der Donau

Thomas Lettner, 16.11.2021 20:00

ST. PANTALEON-ERLA/NAARN. Im Kampf gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten, die drei Bojen für die Errichtung einer Jetski-Anlage auf der Donau genehmigte, haben die betroffenen Gemeinden St. Pantaleon-Erla und Naarn nun einen Teilerfolg errungen.

 (Foto: mooinblack/Shutterstock.com)
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Schon seit Jahren bemüht sich der Verein „Jet Sport Club Wavesurf“ aus Asten um eine Jetski- und Waterbike-Zone. Durch die Wasserstraßen-Verkehrsordnung aus 2019 hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie einen Teil des Donau­augebiets in St. Pantaleon-Erla zu einer Waterbike-Zone ernannt. Die Bezirkshauptmannschaft Amstetten genehmigte heuer die Errichtung von drei Bojen – offenbar ohne den Grund für deren Errichtung zu hinterfragen. Da­rüber hinaus kritisieren St. Pantaleon-Erlas Bürgermeister Rudolf Divinzenz und Naarns Bürgermeister Martin Gaisberger (beide ÖVP), dass die Ausweisung der Jetski-Strecke der Donau ohne aktive Einbindung der Gemeinden stattgefunden hat.

Naarner Bescheid wurde abgelehnt

Die Gemeinde St. Pantaleon-Erla erhob heuer bei der BH Amstetten einerseits Einspruch gegen den schifffahrts- und wasserrechtlichen Bescheid als auch gegen den naturschutzrechtlichen Bescheid. Der Einspruch der Marktgemeinde Naarn wurde mit der Begründung, dass Naarn als oberösterreichische Gemeinde kein Mitspracherecht hat, abgelehnt. Der Landesverwaltungsgerichtshof Niederösterreich hat der Gemeinde St. Pantaleon-Erla beim Einspruch gegen den naturschutzrechtlichen Bescheid nun indirekt Recht gegeben, indem festgehalten wurde, dass eine Trennung in zwei Verfahren – nämlich ein naturschutzbehördliches Verfahren zwecks Errichtung der drei Bojen und ein wasser- und schifffahrtsrechtliches Verfahren zwecks Errichtung und Betrieb der Waterbike-Strecke – unzulässig ist. Laut Meinung der betroffenen Gemeinden hängen beide Verfahren untrennbar miteinander zusammen, was auch vom Landesverwaltungsgerichtshof NÖ bestätigt wurde. „Für uns ist diese Entscheidung als Teilerfolg zu werten. Dennoch ist noch nicht 100-prozentig gesichert, dass die Donau in unserem Augebiet jetski-frei bleibt“, sagt Divinzenz.

Laufendes Verfahren

Das Verfahren gegen den schifffahrts- und wasserrechtlichen Bescheid läuft noch. „Meines Erachtens müsste auch dieser Bescheid aufgehoben werden und ein gemeinsames Verfahren unter Berücksichtigung des Naturschutzes abgehalten werden. Die Hoffnung ist, dass dieser Bescheid negativ ausfallen wird, da die zahlreichen Stellungnahmen hinsichtlich des Naturschutzes eine klare Sprache sprechen“, sagt der geschäftsführende Gemeinderat Roman Kosta aus St. Pantaleon-Erla.

Seeadler in Gefahr

Der Ennser Wolfgang Simlinger wertet die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtshofs Niederösterreich ebenfalls nur als Teilerfolg. Simlinger, der regelmäßig das Augebiet aufsucht, sieht durch die Jetski-Anlage nicht nur den Seeadlerhorst in Erla gefährdet, sondern wirft den Antragstellern auch falsche Angaben vor, um sich im Verfahren einen Vorteil zu verschaffen. Speziell bei den Lärmmessungen der Jetskis seien inkorrekte Angaben gemacht worden. Der Bereich der geplanten Jetski-Strecke sei nur schwer zugänglich, was die Bergung von Unfallopfern für Einsatzkräfte sowie eine Kontrolle der Auflagen erschwert. Da es im Nahbereich auch keine Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe gibt, sei auch keine Wertschöpfung für die Region gegeben. Vonseiten des Vereins „Jet Sport Club Wavesurf“ traf vor Redaktionsschluss keine Stellungnahme ein.

Wolfgang Simlinger hat auch einen Blog zum Thema geschrieben.


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