Donnerstag 17. April 2025
KW 16


Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

Sieben Gemeinden sichern Wasserversorgung im Notfall

Walter Horn, 25.01.2020 12:34

HOHENZELL. Eine in dieser Form einmalige Einigung zur gegenseitigen Sicherung der Wasserversorgung im Notfall haben sieben an der Antiesen gelegene Gemeinden des Bezirkes beschlossen.

Vertragsunterzeichnung im Gemeindeamt Hohenzell (v. l.): vorne: Gerhard Anzengruber (Amtsleiter Eberschwang), Bgm. Walter Schneiderbauer (Aurolzmünster), Bgm. Thomas Priewasser (Hohenzell), Bgm. Erwin Diermayer (Tumeltsham); hinten: Markus Zelzer (Amtsleiter Hohenzell), Thomas Spitzlinger (HIPI Ziviltechniker GmbH), Bgm. Stefan Majer (Peterskirchen), Bgm. Günter Fisecker (St. Marienkirchen/H.), Bgm. Hans-Peter Hochhold (St. Martin) (Foto: Tips/Horn)

Eberschwang, St. Marienkirchen / H., Hohenzell, Peterskirchen, Tumeltsham, Aurolzmünster und St. Martin haben in den letzten Jahren ihre Wasserleitungen bis an die Gemeindegrenzen ausgebaut, Übergabeschächte hergestellt und diese in Betrieb genommen.

200 Kubikmeter pro Tag

Kommt es in einer Gemeinde zu einem Engpass, bekommt sie jetzt sofort ausreichend Wasser aus den anderen Gemeinden. Die dafür vorgesehene Menge von 200 Kubikmetern Wasser pro Tag ist ohne Probleme zu bewältigen – Eberschwang, Hohenzell, Tumeltsham oder Aurolzmünster können pro Tag 500 bis 800 m3 produzieren.

Ein Anruf reicht

Probleme bei der Wasserversorgung können schnell einmal auftreten. Sei es, dass ein Brunnen vorübergehend austrocknet oder dass er nach einem Starkregen oder einem Unfall verunreinigt wird. In so einem Fall geht es darum, die Wasserversorgung möglichst schnell wieder zu sichern.

Dank des neuen Vertrages, der vorerst für 15 Jahre gilt, reicht dazu jetzt ein Anruf des Gemeinde-Wasserwartes bei seinen Kollegen, die dann die entsprechenden Pumpen aufdrehen.

Ziviltechniker Thomas Spitzlinger: „Der Vertrag sichert allen sieben Gemeinden die komplette Versorgungssicherheit. Die an die abgegebene Wassermenge stellt für keinen ein Problem dar.“

Mindestabnahme

Um die Leitungen in Betrieb zu halten, muss ständig Wasser durchfließen. Anderenfalls müsste man erst die Rohre reinigen und dann die Wasserqualität testen, bevor das Wasser für die Verbraucher freigegeben wird. Daher hat jede Gemeinde eine Mindestmenge abzunehmen, die mit 53 Prozent des vom Land vorgegebenen Mindestpreises verrechnet wird.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden