Coronavirus: Reduzierte Aufnahme in Seniorenheimen
OÖ. In den oö. Senioren- und Pflegeheimen und Spitälern herrscht Besuchsverbot. Hinzu kommt nun noch eine Reduktion der Neu-Aufnahmen in Senioren- und Pflegeheime auf ein Minimum, sowie die Beschränkung auf Notdienst bei mobilen Diensten und Behinderteneinrichtungen.

„Ziel aller Empfehlungen derzeit ist es das Übertragungsrisiko zu minimieren“, so Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer. Dafür werden nun auch in den oberösterreichischen Alten- und Pflegeheimen sowie den Behinderteneinrichtungen umfangreiche Maßnahmen getroffen. „Ich muss ersuchen um ein möglichst großes Verständnis. Wir wissen, dass es ein großer Eingriff ist, aber es sind Maßnahmen des Schutzes.“
Besuchsverbot
Zum einen gilt für Alten- und Pflegeheime – sowie für Spitäler – ein Besuchsverbot. Ziel ist es die sozialen Kontakte so gering wie möglich zu halten, um die Risiko-Gruppe der Senioren vor einer Ansteckung zu schützen. „Wir haben bisher keinen Erkrankungsfall in irgend einer Einrichtung“, erklärt die Gerstorfer am Freitag, 13. März. Dies solle auch möglichst lange so bleiben.
Einschleppung von außen verhindern
Um Einschleppungen von außen zu verhindern, greift noch eine Reihe von weiteren Maßnahmen. Zum einen solle die Aufnahme in Alten- und Pflegeheime auf ein „unbedingt notwendiges Maß“ reduziert werden – „ausgenommen aus Krankenhäusern“, so die Leiterin der Abteilung Soziales, Cornelia Altreiter-Windsteiger.
Keine Veranstaltung in Seniorenheimen
„Es ist auch wichtig, den Küchenbetrieb zu isolieren“, so Altreiter-Windsteiger. Der Speisesaalbetrieb – sofern vorhanden – wird eingestellt. Veranstaltungen werden abgesagt. Geplante Aus- und Weiterbildung für das Personal findet in der kommenden Zeit ebenfalls nicht statt. Mobile Dienste werden sich auf die Grundbedürfnisse konzentrieren, um soziale Kontakte und somit das Ansteckungsrisiko gering zu halten.
Notbetrieb aufrecht erhalten
Auch im Bereich des Chancengleichheitsgesetztes kommt es zu einer Reduktion der Angebote. Hier wird ein Stufen-Plan umgesetzt: Den Personen, die alleine zurechtkommen, wird geraten die Aktivitäten einzustellen. In anderen Einrichtung, wie bei geschützten Werkstätten, werde ein Notbetrieb aufrechterhalten. „Da haben die Trägerorganisationen den Auftrag das zu Prüfen.“
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