Corona und die Fahrzeugnutzung: Viele Fragen, viele Antworten
OÖ/NÖ. Rund um die Nutzung von Fahrzeugen ist in der aktuellen Corona-Situation vieles unklar. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) klärt über die wichtigsten Dinge auf. Aktuelle rechtliche Änderungen betreffen die Neuregelung von Fristen oder das Tragen von Schutzmasken im Fahrzeug.

Soll oder darf ich mein Auto mit Schutzmaske lenken? Darf ich ein Fahrzeug lenken, wenn ich in Quarantäne bin? Kann ich mein Fahrzeug derzeit in der Werkstatt reparieren lassen? Was ist zu tun, wenn die Befristung der Lenkberechtigung in Kürze abläuft? Das KFV hat sich diese und ähnliche Fragen im Detail angesehen. „Gerade in der derzeitigen Situation gilt zudem: Nicht alles, was rechtlich erlaubt ist, sollte auch ausgereizt werden. Wir raten dringend dazu, bewusste, durchdachte Entscheidungen zu treffen, und von nicht erforderlichen Fahrten im Zweifelsfall abzusehen“, so Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Recht und Normen im KFV.
Neue Regeln mit Maßnamensänderung ab 14. April
So gilt etwa mit der neuen Mund-Nasenschutz-Pflicht seit 14. April, dass, wenn haushaltsfremde Personen im Fahrzeug mitgenommen werden, auch hier ein Schutz getragen werden muss. Kinder bis sechs Jahren sind ausgenommen.
Seit 14. April sind auch Waschstraßen bei Tankstellen wieder geöffnet, es gilt die Ein-Meter-Abstandsregel.
Beim Pickerl wurde eine Fristverlängerung bis 31. Mai beschlossen.
Wer gerade dabei ist, seinen Führerschein zu machen: Sämtlicher Fahrschul- und Trainingsbetrieb ist derzeit eingestellt. Schon bestandene Prüfungsteile werden nicht ungültig, die Mehrphasen-Termine werden ausgedehnt. Falls ein L- oder L17-Bescheid abläuft, darf die Zeit zwischen dem 13. März 2020 und dem Fristablauf nach der Aufhebung der Maßnahmen angehängt werden.
Viele weitere Antworten auf häufige Fragen rund ums Fahrzeug in der aktuellen Situation gibt’s hier.
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