Wütende Eltern nach Corona-Tests in Linzer Volksschule und Hort Mitte September
LINZ. Die Wut ist groß bei Kristina Ignac, Mutter zweier Kinder an der VS 23 Ebelsberg und im Hort Hauderweg. In der ersten Schulwoche Mitte September sei es zu großflächigen Covid-19-Testungen gekommen, erst in einzelnen Klassen in der Schule, im Anschluss im Hort Hauderweg. Problem: Sie und ein Großteil der Eltern sei nicht informiert worden. Die Direktorin der VS 23 versichert: Bei jenen Kindern, die an der Volksschule getestet wurden, sind alle betroffenen Eltern informiert worden.

„In der Volksschule wurden einige Klassen durchgetestet, am Nachmittag wurde dann im Hort Hauderweg weitergetestet“, erzählt die Mutter von Zwillingen, die am Nachmittag im Hort getestet wurden.
Sie selbst habe durch die Testung an der Volksschule von ihrer Mutter erfahren, welche die Kinder zur Schule gebracht hatte. Ignac habe ihren Arbeitsplatz verlassen, sei zur Schule und habe ihre Kinder dann zum Hort begleitet. Dort wurde sie informiert, dass dort alle Kinder getestet würden. Zwar sei noch versucht worden, die Eltern telefonisch zu informieren, ein schriftliches Einverständnis habe es aber zumindest bei den Hortkindern kein einziges gegeben. Zig Beschwerden von anderen Eltern habe sie dazu bekommen.
„Eltern nicht anwesend“
Vor allem kritisiert Kristina Ignac, dass die Eltern nicht bei der Testung im Hort anwesend sein durften, diese hätten vor dem Hort warten müssen. Sie selbst habe sich das nicht gefallen lassen und sei auf ihr Verlangen in den Hort. „Mir geht es nicht nur um die Info und das Einverständnis, ich will mit dabei sein, wenn mein sechsjähriges Kind getestet wird. Ich habe grundsätzlich ja nichts gegen eine Testung. Mir geht es um die Art und Weise, wie hier vorgegangen wurde, ohne Anwesenheit der Eltern, bei so kleinen Kinder von einer Stunde auf die andere zu testen. Man kann die Kinder ja nicht mal darauf vorbereiten“, prangert sie an und spricht von verängstigten und weinenden Kindern. „Das waren die ersten Schultage meiner Kinder, Erstklässler, was die jetzt für einen Eindruck haben! Das kann mir kein Gesetzgeber entschädigen. Für jede Kleinigkeit braucht es eine Unterschrift, und bei so einer Aktion nicht, das kann es nicht sein!“
VS 23 versichert: Alle Eltern waren informiert und durften bei Testung anwesend sein
Vonseiten der Bildungsdirektion OÖ wird versichert, dass es zumindest bei den Testungen der betroffenen Klassen in der Volksschule 23 von allen Eltern ein Einverständnis gegeben hätte. Auch die Direktorin der VS 23 versichert: „An der VS 23 ist alles ordnungsgemäß abgelaufen, es wurden alle Eltern am Vorabend von der Gesundheitsbehörde über die Testung informiert. Die Eltern durften sehr wohl bei der Testung ihrer Kinder anwesend sein.“ Sie hätten vor der Schule warten müssen und seien dann einzeln hineingelassen worden. „An der VS 23 ist alles richtig abgelaufen“, so Direktorin Karin Wascher.
Kristina Ignac will im Fall ihrer Kinder die Schuld aber weder den Schul- noch Hortverantwortlichen geben. Sie appelliert an die Gesundheitsbehörde, „nicht einmal bei Erwachsenen ist so ein Vorgehen nachvollziehbar.“
„Gefahr im Verzug“
Angeordnet wurden die Testungen von der Gesundheitsbehörde. Von dieser heißt es auf Nachfrage der Tips zu diesem Fall: „Die Stadt Linz bedauert, dass es zu Schulbeginn zu einer verständlichen Verunsicherung gekommen ist. Im konkreten Fall lagen innerhalb weniger Tage zehn Covid-19-Fälle an diesem Schulstandort vor, weshalb sich die Gesundheitsbehörde aufgrund von Gefahr in Verzug zu einem raschen Handeln entsprechend der damals geltenden Screening-Strategie des Gesundheitsministeriums gezwungen sah, um den Cluster umgehend eingrenzen und weitere Infektionen verhindern zu können. Leider kann nicht ausgeschlossen werden, dass Zustimmungserklärungen in Einzelfällen nicht vorgelegen sind, was die Stadt Linz bedauert.“
Neue Test-Strategie
Ebenso wird versichert, dass solche großflächigen Testungen mittlerweile nicht mehr vorkommen könnten, aufgrund der vom Gesundheitsministerium neu vorgegebene Test-Strategie: Kinder unter zehn Jahren werden bei Auftreten eines bestätigten Covid-19-Falls in der Klasse oder Gruppe als Kontaktperson 2 eingestuft, die Kinder kommen nicht mehr in Quarantäne. Testungen werden in einem solchen Fall von der Gesundheitsbehörde nur mehr „bei epidemiologischer Notwendigkeit und auf ausdrücklichen Elternwunsch“ veranlasst.
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