Nächtliche Ausgangsbeschränkung wird verlängert
WIEN/OÖ/NÖ. Wie aufgrund der aktuellen Corona-Entwicklung bereits vermutet, werden die aktuell geltenden Ausgangsbeschränkungen verlängert, um weitere zehn Tage. Morgen Abend (11. November) soll ein entsprechender Beschluss im Hauptausschuss des Nationalrates fallen.

Seit 3. November gelten die aktuellen Ausgangsbeschränkungen von 20 Uhr bis 6 Uhr früh. Die gesetzlichen Vorgaben erlauben eine Verhängung solcher Beschränkungen immer nur für zehn Tage. Der Hauptausschuss des Nationalrates muss dem zustimmen, was am Mittwoch, 11. November laut Medienberichten erfolgen soll.
Mit den Ausgangsbeschränkungen ist das Verlassen des „eigenen privaten Wohnbereiches“ zwischen 20 und 6 Uhr nicht erlaubt, bis auf die bekannten fünf Ausnahmen Abwehr von Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, körperliche und psychische Erholung, für berufliche Zwecke, der Betreuung und Pflege Hilfsbedürftiger bzw. für aufgrund von familiären Rechte und Pflichten und zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens.
Weitere Maßnahmen einen Monat gültig
Alle andern Maßnahmen, die mit 3. November verhängt wurden - wie das Verbot von Veranstaltungen und die Schließung der Gastro - wurden schon damals für einen Monat, bis Ende November, beschlossen.
Maßnahmen werden evaluiert
Die Bundesregierung will die aktuellen Maßnahmen demnächst evaluieren und entscheiden, ob eine weitere Verschärfung angesichts der Corona-Entwicklung und der teils sehr angespannten Lage in den heimischen Spitälern nötig ist. Es sei jetzt wichtig, die Maßnahmen wirken zu lassen, am Wochenende werde evaluierte“, so Bundesministerin Christine Aschbacher am Rande einer Pressekonferenz am 10. November. Diese „Tage des Vakuums“ müssten durchgehalten werden, so auch Ministerin Margarete Schramböck.
Geschäfte schließen um 19 Uhr
Zudem gilt ab 11. November in den Geschäften Ladenschluss um 19 Uhr. WIEN/OÖ/NÖ. Das ist in einer Novelle zur Covid-19-Schutzverordnung erlassen, die heute vom Gesundheitsministerium veröffentlicht wurde. Ausgenommen sind Tankstellen, Automaten, Verkaufsstellen in Bahnhöfen und Flughäfen und Dienstleistungen. Mehr auf www.tips.at/n/520779
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