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Tierschützer plädieren für Verzicht auf Silvester-Feuerwerk

Anna Stadler, 28.12.2020 22:45

LINZ. Aufgrund der vollen Krankenhäuser war für Silvester ein Feuerwerksverbot in Diskussion. Auch wenn dieses jetzt nicht kommt, bitten Tierschutzvereine, auf private Feuerwerke zu verzichten. Diese bedeuten nämlich für die Tiere enormen Stress.

Für viele Tiere ist Silvester aufgrund des Feuerwerk-Lärms eine Qual. (Foto: Zivica Kerkez/Shutterstock.com)

Die Krankenhäuser sind aufgrund von Corona am Limit. Für Silvester war daher ein Verbot für das private Abfeuern von Feuerwerken in Diskussion, da es dadurch jedes Jahr zu zahlreichen Verletzten kommt, die die Krankenhäuser weiter belasten. In Linz bleibt dieses Jahr jedoch alles wie gewohnt. Auch heuer ist die Verwendung von Feuerwerk unter Kategorie F2 im gesamten Linzer Stadtgebiet erlaubt.

„Die geltende Rechtslage gibt klar vor, wer welche Böller kaufen darf und wo abgefeuert werden kann“, so auch Umwelt- und Konsumentenschutz-Landesrat Stefan Kaineder. Grundsätzlich dürfen laut Pyrotechnikgesetz 2010 nur Feuerwerkskörper bis zur Kategorie F2 an Personen ohne besonderen Sachkundenachweis abgegeben und von diesen verwendet werden. Die zum Jahreswechsel üblicherweise verwendeten pyrotechnischen Gegenstände fallen größtenteils in die Kategorie F2. Nach Paragraf 38 des Pyrotechnikgesetzes ist die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet jedoch verboten. Eine Ausnahme sind genehmigte Feuerwerke.

Horrornacht für Tiere

Dennoch kommt von vielen Seiten die Bitte, auf private Feuerwerke zu verzichten. Denn auch wenn diese schön anzusehen sind, bringen sie neben der Verletzungsgefahr weitere gravierende Nachteile mit sich. „Viele Haus- und Wildtiere reagieren auf das ungewohnte Lärm- und Blitzgewitter zum Jahreswechsel mit Stress und Angst“, sind sich Naturschutzbund OÖ und Franz Zeiger, Gründer der Linzer TierTafel, einig. Und dieser Lärm kann mit einem Schalldruckpegel von bis zu 170 Dezibel enorm sein. Zum Vergleich: Der Lärmpegel eines Düsentriebwerkes in 25 Metern Entfernung beträgt etwa 140 Dezibel.

Auch die Tiere im Linzer Tierheim verschreckt die Silvester-Kracherei jedes Jahr: „Es ist immer wieder das gleiche Bild: Die meisten bellenden Schützlinge trauen sich bei den ersten Krachern schon nicht mehr, ihre Notdurft zu verrichten, verweigern das Abendessen und sind auch am nächsten Tag nur an der Leine zu bewegen, in die Freilaufflächen zu gehen“, berichtet Tierheimreferentin Lydia Just.„Bei den Katzen werden in den Stuben vermehrte Abdeckungen aufgestellt, sodass sie sich verstecken können. Jedoch auch hier ist das Futter am nächsten Tag so gut wie unangetastet.“ Auch für die Kleintiere ist das alljährliche Feuerwerk eine große Belastung. „Alles in allem für Tiere immer wieder eine Horrornacht.“

Lebensgefährlicher Lärm

Für Wildtiere kann das ohrenbetäubende Lichtspektakel um Mitternacht lebensgefährlich werden. Plötzlich auftretende zischende und laut krachende Geräusche von Raketen, Heulern und Böllern können bei den Tieren zu Panikreaktionen führen. Durch die Flucht beziehungsweise das Ausweichen in ruhigere Gebiete werden Energiereserven angegriffen, die sie eigentlich dringend benötigen, um denWinter zu überstehen. Von Feuerwerken geblendet und durch Feuerwerksrauch in ihrer Sicht behindert, können Vögel zudem die Orientierung verlieren. „Als Umwelt- und Konsumentenschutz-Landesrat, aber auch als Hundebesitzer und Tier-Freund rufe ich zur Zurückhaltung bei der privaten Silvesterknallerei auf. Vielleicht kommt der Eine oder die Andere heuer ohne privatem Feuerwerk aus – der Umwelt, den Tieren und der eigenen Sicherheit zuliebe“, hofft Kaineder.

Ein Betrag der „nachhaltiger einschlägt“

Für den Verzicht auf Feuerwerke appelliert auch die TierTafel. „Stellen Sie Ihr Herz für Mensch und Tier unter Beweis und verzichten Sie einfach auf den großen Knall. Ideal wäre eine Reduktion um 90 Prozent der Knallkörper.“ Auf diese Weise erspart man sich zudem eine hübsches Sümmchen. „Tun Sie etwas Gutes damit. Spenden Sie den eingesparten Betrag ganz einfach einer wohltätigen Organisation Ihrer Wahl. Das schlägt nachhaltiger ein als jede Rakete und tut auch der eigenen Seele gut“, lädt die TierTafel zur Teilnahme an ihrer diesjährigen Silvester-Aktion ein.


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Gorge
Gorge
29.12.2020 12:45

Verkauf erlaubt abschuss verboten?

Grundsätzlich bin ich für Silvesterfeuerwerk.Weihnachten wurden auch durchgeboxt und da werden einige ins Krankenhaus landen.Als erstes wurde Feuerwerkverkauf erlaubt und jetzt wird Verboten diese abzuschiessen??Tierschutz,feinstaub hin oder her da kann ma dann alles verbieten zb.Lkw,Schiffe,Flugzeuge und auch Kühe da meiste Schäden auf Ozonschicht durch Pfurzende Kühe verursacht werden.Grün ja aber alles verbieten und kein Hirn einschalten das ist mir zu einfach oder zu Grün (Diesel vs Elektrobatterie was ist schädlicher ?Wer wenig Hirn hat ist klar die Batterie)

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Andreas Maislinger
Andreas Maislinger
29.12.2020 09:07

Um Einhaltung des Pyrogesetzes sollte man als Tierschützer n

Aber warum müssen wir Tierschützer jedes Jahr darum bitten, dass das Pyrotechnikgesetz eingehalten und von der Polizei auch überprüft wird?

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Andreas Maislinger
Andreas Maislinger
29.12.2020 09:00

Um Einhaltung des Pyrogesetzes sollte man als Tierschützer n

Von: Andreas Maislinger [mailto:maislinger@aon.at] Gesendet: Montag, 28. Dezember 2020 19:39 Betreff: Dr. Markus Barnay, ORF Vorarlberg: Landes-Sicherheitsgesetz § 1 Abs 1 gilt auch zu Silvester Verehrter Herr Dr. Barnay, ich habe gerade Ihren Bericht Raketen zu Silvester nicht überall erlaubt gesehen. Darf ich Sie fragen, wo es im Bundesland Vorarlberg zu Silvester tatsächlich erlaubt ist? Das im nachfolgenden E-Mail an Bürgermeisterin Andrea Kaufmann erwähnte Vorarlberger Landes-Sicherheitsgesetz gilt nämlich auch zu Silvester. Das Zünden von Feuerwerkskörpern ist daher zu Silvester im gesamten Bundesland Tirol verboten. Herzlich Andreas Maislinger Von: Andreas Maislinger [mailto:maislinger@aon.at] Gesendet: Freitag, 25. Dezember 2020 17:43 Betreff: Bürgermeisterin Andrea Kaufmann, Dornbirn: Landes-Sicherheitsgesetz § 1 Abs 1 gilt auch zu Silvester Verehrte Frau Bürgermeisterin Kaufmann, ich habe gerade noch einmal folgende Aussagen Ihres E-Mails vom 23. Dezember 2020 sehr genau gelesen: Die Stadt Dornbirn hat sich zur Erlassung der Ausnahme im genannten Zeitfenster von drei Stunden vor allem deshalb entschlossen, weil trotz der Pandemie der Verkauf von Pyrotechnik erlaubt ist und auch stattfindet. Es muss damit gerechnet werden, dass für Silvester erworbene Feuerwerkskörper auch verwendet werden. Ohne Verordnung wäre dies nur illegal möglich. Zum Zeitpunkt der Erlassung der Pyrotechnik-Verordnung war zudem für Silvester noch eine Ausnahme von der Ausgangsregelung (so wie jetzt für den 24./25.12.) im Gespräch. Da ein generelles Verbot in einer Stadt der Größe von Dornbirn faktisch kaum überwacht werden kann, halten wir diese Regelung trotz der erwähnten Einschränkungen und den gegebenen, ungewöhnlichen Umständen, für sachlich angemessen. Natürlich ist die Einhaltung des Pyrotnikgesetzes nur schwer zu überwachen, aber gilt das nicht auch beim Rauchverbot in Gaststätten? Trotzdem wäre doch niemand auf die Idee gekommen, wegen der schwierigen Überwachung aller Gaststätten am Rauchverbot zu zweifeln. Gesetze sind einzuhalten, und falls es an bestimmten Gesetzen Zweifel gibt, müssen sie vom zuständigen Nationalrat oder den Landtagen geändert und der Realität angepasst werden. Einer Bürgermeisterin kann es nicht zustehen, wegen der schwierigen Überwachung am Gesetz als Ganzes zu zweifeln. Und darf ich Sie noch fragen, ob durch Ihre Silvester-Verordnung das Vorarlberger Landes-Sicherheitsgesetz für diese drei Stunden auch außer Kraft tritt? In § 1 Abs 1 wird nämlich dort klar festgehalten: Niemand darf ungebührlicherweise störenden Lärm erregen. Auf Ihrer Homepage findet sich unter 28. Dezember 2020 Silvesterfeuerwerk kein Hinweis auf das Landes-Sicherheitsgesetz. Mit besten Grüßen aus Innsbruck Andreas Maislinger Von: Andreas Maislinger [mailto:maislinger@aon.at] Gesendet: Mittwoch, 23. Dezember 2020 15:43 Betreff: Bürgermeisterin Andrea Kaufmann, Dornbirn: Gastkommentar über Pyrotechnikgesetz Verehrte Frau Bürgermeisterin Kaufmann, danke für Ihre schnelle Antwort. Darf ich Sie noch fragen, was das jetzt konkret für die Bewohner*innen Ihrer Stadt Dornbirn am 31. Dezember/1. Jänner von 22:00 bis 1:00 Uhr bedeutet? Wo ist das Zünden der Feuerwerkskörper tatsächlich während dieser drei Stunden erlaubt? Ich frage Sie deshalb, weil etwa in der Landeshauptstadt Innsbruck durch eine ähnliche Ausnahmegenehmigung durch Bürgermeister Georg Willi das Tiroler Landes-Polizeigsetz nicht außer Kraft treten würde und dieser zweifellos ungebührliche Lärm auch während dieser Zeit zur Anzeige gebracht werden könnte. Verbieten also tatsächlich zu Silvester von 22:00 bis 1:00 Uhr keine anderen Gesetze und Verordnungen das Zünden von Feuerwerkskörpern auf Dornbirner Privatgrund? Mit besten Grüßen aus Innsbruck Andreas Maislinger