OÖ. Aufgrund der aktuellen Covid-Situation mit Lockdown für Ungeimpfte und Veranstaltungsabsagen ab Montag hat Bischof Manfred Scheuer auch für öffentliche Gottesdienste in Oberösterreich strengere Regeln erlassen.

Scheuer erlässt ergänzend zur Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz Detailregelungen, die ab Montag, 15. November in Kraft treten.
Bei liturgischen Feiern ist wieder ein Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von mindestens einem Meter vorgeschrieben. Dafür sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen (zum Beispiel Absperren von Kirchenbänken). Dieser Mindestabstand darf unterschritten werden, wenn dies die Vornahme liturgischer Handlungen erfordert.
Die Weihwasserbecken sind zu leeren und der Gemeindegesang soll in Hinblick auf Dauer und Umfang reduziert werden.
Alle anderen Regeln der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz bleiben uneingeschränkt in Geltung.
“Sehr ernst“
Zusätzlich zu dem Erlass des Bischofs hat sich Generalvikar Severin Lederhilger in einem Schreiben an alle Mitarbeiter der Diözese gewandt. „In dieser Situation sehe ich mich in der Pflicht, an Sie alle zu appellieren, die vorgeschriebenen Präventionsmaßnahmen im kirchlichen Bereich jedenfalls einzuhalten und darauf zu achten, dass das auch von allen anderen Teilnehmenden am Gottesdienst oder bei kirchlichen Veranstaltungen getan wird.“
Gleichzeitig unterstrich der Generalvikar, dass die Diözese die derzeitigen Umstände sehr ernst nehme und mit den staatlichen Stellen selbstverständlich zusammenarbeite, um die Gefährdung vieler vulnerabler Menschen im Land wieder besser eingrenzen zu können.
Neue Rahmenordnung
Mit 13. November gilt eine neue Rahmenordnung der Bischofskonferenz - Details unter www.bischofskonferenz.at
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