Freitag 11. April 2025
KW 15


Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

Gesetzesentwurf liegt vor: Impfpflicht gilt ab 14 Jahren

Karin Seyringer, 09.12.2021 14:32

Ö. Der Gesetzesentwurf für die geplante Covid-Impfpflicht liegt vor. Sie soll ab 14 Jahren gelten, ausgenommen sind unter anderem Schwangere. Der Entwurf geht nun in Begutachtung.

 (Foto: Volker Weihbold)
(Foto: Volker Weihbold)

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (GRÜNE), Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) und NEOS-Vorsitzende Beate Meinl-Reisinger haben am Donnerstag die Details zum Gesetzesentwurf vorgestellt.

„Wir haben lange eine allgemeine Impfpflicht ausgeschlossen, haben in der Pandemie aber viel gelernt“, so Mückstein - darunter etwa, dass man keine Versprechen machen sollte. „Wir wissen, dass wir unser altes Leben zurückhaben wollen. Ich habe meine Meinung daher geändert und weiß, dass wir eine allgemeine Impfpflicht brauchen.“ Er sieht einen „ausgewogenen“ Entwurf.

Edtstadler: „Ich weiß, dass sich viele Gedanken machen und Sorgen haben. Es geht um weit mehr als nur eine gesundheitspolitische Maßnahme. Daher ist es so wichtig, dass wir hier über die Parteigrenzen hinweg zusammenstehen.“ Sie unterstreicht, dass SPÖ und NEOS klar hinter der Entscheidung stehen würden. „Der Gesetzesentwurf wird von vier Parteien getragen. Das ist keine Selbstverständlichkeit.“ Der FPÖ habe sie mehrmals Gespräche angeboten, die allesamt von dieser ausgeschlagen worden seien.

„Unser Ziel war es immer, einen ausgewogenen Entwurf vorzulegen. Mit klaren Ausnahmen, auch mit Strafen, um die Bedeutung zu unterstreichen, und mit der Möglichkeit, sich aus einer Strafe heraus zu impfen – die 'tätige Reue' im rechtlichen Jargon.“

Eckpunkte: Impfpflicht ab 14, Schwangere ausgenommen

Die Impfpflicht trete am 1. Februar 2022 in Kraft. Sie geht bis 10. Jänner in Begutachtung.

Die Impfpflicht gilt laut Entwurf für alle, die in Österreich einen Wohnsitz haben, ab dem Alter von 14 Jahren. „Ab 14 ist man grundsätzlich ein mündiger Minderjähriger, kann sich eigenständig entscheiden“, verweist Mückstein auf Aussagen von Experten.

Ausgenommen von der Impfpflicht sein werden neben Kinder unter 14 Jahren auch Schwangere. „Ich möchte aber betonen, dass die Impfung für Schwangere ausdrücklich empfohlen ist, auch von internationalen Fachgesellschaften. Trotzdem gilt es dem Umstand Rechnung zu tragen, dass Schwangere in einer besonders sensiblen Phase sind, daher die Ausnahme“, begründet der Gesundheitsminister.

Ausgenommen sind ebenfalls genesene Personen bis 180 Tage nach der Infektionen sowie natürlich Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.

Dies muss ärztlich bestätigt sein, es gibt auch eine Leitlinie, nach der die berechtigten Ärzte vorgehen sollen. Ausgestellt werden kann ein Attest laut Gesetzesentwurf von Allgemeinmedizinern, Fachärzten mit internistischem Sonderfach, Fachärzten der Psychiatrie, Gynäkologen, Amtsärzten sowie Kinderärzten.

Umsetzung: Impfstichtage

Umgesetzt werde die Impfpflicht über eine Datenverschneidung des Zentralen Melderegisters mit dem zentralen Impfregister und dem epidemiologischen Meldesystem, so Mückstein.

Vierteljährlich werden „Impfstichtage“ stattfinden, an diesen müssen alle Personen, die von der Impfpflicht erfasst sind, geimpft sein oder einen Ausnahmegrund im Zentralen Impfregister eingetragen haben. Der erste Stichtag wird laut Mückstein der 15. März sein.

Im ordentlichen Verfahren sind Geldstrafen bis zu 3.600 Euro vorgesehen, dabei sind die Einkommensverhältnisse zu berücksichtigen. Alternativ kann auch ein sogenanntes „abgekürztes Verfahren“ geführt werden, hier beträgt das Strafausmaß bis zu 600 Euro.

Ungeimpfte werden dann vierteljährlich dazu aufgefordert, sich impfen zu lassen. Die Strafen werden vierteljährlich verhängt, sobald ein Nachweis zur Impfung vorliegt, werde das Verfahren eingestellt.

Ob es etwa auch arbeitsrechtliche Konsequenzen geben werde, wenn sich jemand nicht impfen lässt, könne heute noch nicht im Detail gesagt werden, dem wolle sie nicht vorgreifen, so Edtstadler.

Impfpflicht rechtlich geprüft 

Edtstadler verweist erneut darauf, dass eine Impfpflicht aus europäischer Sicht und aus Sicht der Höchstgerichte zulässig sei, wenn Voraussetzungen gegeben sind: der Schutz der öffentlichen Gesundheit, die Impfung als wirksames Mittel dazu und die Verhältnismäßigkeit. „Das haben wir geprüft, das ist gegeben und von Verfassungsexperten bestätigt.“

Leider sehe man sich verpflichtet, diese Ultima Ratio, die keiner gewollt hätte, umzusetzen. „Wir wollen nicht die Menschen bestrafen, die nicht geimpft sind, wir wollen sie abholen und von der Impfung überzeugen. Freiheit ist auch mir etwas Heiliges. Aber um diese Freiheit wieder leben zu können, sehen wir keinen anderen Weg als diese Impfung.“ Edtstadler ruft alle auf, sich zu informieren, noch bevor das Gesetz kommt, das Gespräch zu suchen. Geimpfte sollten auf jene zugehen, denen die Impfung nicht so leicht falle, jene, die anders denken würden. „Wir haben nur ein Österreich, sind eine Gesellschaft. Es gibt einen Feind, das Virus.“

Brief mit Termin kommt

Bis Weihnachten würden auch alle, die noch nicht geimpft sind, einen Brief mit einem konkreten Impftermin bekommen, so Mückstein. „Bitte nehmen Sie diesen wahr. Wenn Sie Sorgen und Ängste haben, sprechen Sie mit Vertrauten, dem Hausarzt. Die Sorgen sind nachvollziehbar, sind aber aufgrund der vorliegenden Evidenz nicht begründbar. Es tut nicht weh, seine Meinung auf Basis neuer Erkenntnisse zu ändern.“


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden