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Lockerung der Maskenpflicht in Innenräumen ab Karsamstag, Grüner Pass für dreifach Geimpfte 12 Monate gültig

Nora Heindl, 14.04.2022 13:41

Ö. Die sinkenden Zahlen bei den Neuinfektionen bringen auch eine Erleichterung der Maskenpflicht mit sich: Ab Karsamstag, 16. April, fällt die generelle FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen. Bestehen bleibt sie aber weiterhin etwa in Supermärkten, öffentlichen Verkehrsmitteln und Gesundheitseinrichtungen. Die Gültigkeit des Grünen Passes für dreifach Geimpfte verlängert sich auf zwölf Monate.

Im Supermarkt gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht. (Foto: Andrey Popov/stock.adobe.com)
Im Supermarkt gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht. (Foto: Andrey Popov/stock.adobe.com)

Nach etwa 60.000 Neuinfektion pro Tag Mitte März, habe sich die Situation deutlich entspannt und soll laut allen Prognosen auch so bleiben. Es sei daher der richtige Zeitpunkt, die Maßnahmen zu erleichtern, so Gesundheitsminister Johannes Rauch.

Ab Karsamstag gilt FFP2-Maskenpflicht nur noch in jenen Bereichen, die alle Menschen unbedingt aufsuchen müssen, beispielsweise im Supermarkt, in Apotheken, bei Ärzten und im öffentlichen Verkehr samt deren Haltestellen. In Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen gilt zusätzlich zur FFP2-Maskenpflicht weiterhin 3G. „Ansonsten entfällt die generelle Maskenpflicht in Innenräumen“, so Rauch.

Die Verordnung gilt bis 8. Juli, dem Beginn der Sommerferien, für alle. „Es gilt weiterhin so viel wie notwendig, so wenig wie möglich. Ich weiß schon, dass niemand gerne eine Maske trägt, wenn es wärmer wird, aber diese kleine Unannehmlichkeit, und das ist die gelindeste aller Maßnahmen, sollten wir einfach in Kauf nehmen, weil wir damit andere schützen, uns selbst schützen und Vorsorge treffen“, betont Rauch. Denn die Pandemie sei nicht vorbei und auch die WHO warne davor, jetzt alles fallen zu lassen, weil neue Virusvarianten herumgeistern und wir nicht wissen, was im Herbst auf uns zu kommt.“

Grüner Pass für dreifach Geimpfte 12 Monate gültig, vierter Stich für über 80-Jährige empfohlen

Die Gültigkeit des Grünen Passes, „wir folgen Empfehlungen der EU-Kommission“, wird für dreifach Geimpfte von neun auf zwölf Monate verlängert. „Einfach formuliert, wer dreimal geimpft ist, kann unbeschwert in den Urlaub fahren“, so Rauch. Für zweimal Geimpfte und auch Covid-Genese gilt der Grüne Pass weiterhin sechs Monate.

Das Nationale Impfgremium hat diese Woche seine Empfehlung für die vierte Impfung für über 80-Jährige nach sechs Monaten bekannt gegeben. Für über 65-Jährige und Menschen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf ist eine individuelle Abwägung empfohlen. „Es empfiehlt sich, mit seinem Arzt über den Nutzen zu sprechen“, so Rauch.

Eine allgemeine Empfehlung für eine vierte Impfung gibt es aktuell nicht, diese werde vom Nationalen Impfgremium vor einer möglichen neuen Welle im Spätsommer oder Herbst erwartet. Um gut geschützt durch den Herbst und Winter zu kommen, werde eine Auffrischung im August oder September laut Rauch möglich sein.

Bezüglich Vorbereitung auf den Herbst, sei man dabei, sich für unterschiedliche Szenarien zu wappnen, je nach Virusvariante.


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