Ein Hund zu haben ist wie einen Partner fürs Leben gefunden zu haben. Sie sind treue wie loyale Freunde und eine wahre Bereicherung im Leben eines jeden Österreichers. Doch die Freude am besten Freund des Menschen soll auch aufrechterhalten werden ... und hier kommt die Notwendigkeit der dringlichkeit der Hundehaftpflichtversicherung für alle Hundehalter und -liebhaber ins Spiel.

Viele Hundebesitzer in Österreich haben eine solche versicherungstechnische Absicherung nicht, obwohl es gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Nichtwissen, Vertrauen in die 'Anständigkeit' des geliebten Vierbeiners oder der Irrglaube, Hund und seine potentiell angerichteten Schäden seien im Rahmen einer Haushaltsversicherung abgedeckt. Aber Unwissen schützt vor Schaden nicht ... und den kann ein Vierbeiner, schneller als einem manchmal lieb ist, auch anrichten. Sei es das Zerkauen der neuen Designertasche von Gucci der besten Freundin oder - im Extremfall - das Fabrizieren eines Verkehrsunfalls.
Neben der gesetzlichen Vorschrift, ist eine Hundehaftpflichtversicherung einfach logische Konsequenz zur eigenen Absicherung. Denn Unfälle können passieren, Schäden entstehen und die finanziellen Forderungen dabei unangenehm in die Höhe schnellen. In eine solche Höhe, dass sie in manchen Fällen vielleicht auch nicht mehr aus privater Hand gezahlt werden können. Sicher ist sicher. Daher besser seinen geliebten Vierbeiner versichern und sich selbst damit Sorgen im Ernstfall ersparen und selbst absichern.
Schadenübernahme im kleinen wie im großen Ernstfall. Welche Schäden mit einer Hundeversicherung abgedeckt sind.
Seit einigen Jahren ist die Versicherung des Vierbeiners Pflicht in Österreich. Seitdem haben verschiedene Unternehmen die Hundeversicherung als Nischenmarkt entdeckt und für sich erobert. Die Angebote an Leistungen variiert natürlich von Versicherungsagentur zu Versicherungsagentur; oft im Kleingedruckten wie im Detail.
Grundsätzlich lassen sich, trotz diverser auf dem Markt angebotenen Versicherungen, allgemeine Angaben zur Haftpflichtversicherung des Hundes geben. Entscheiden sich Hundebesitzer für das Abschliessen einer Haftpflichtversicherung für ihren besten Freund, so sind damit in der Regel alle Personen- wie Sachschäden abgedeckt, für die der Hund - absichtlich oder aus spielerischer Unachtsamkeit - verantwortlich ist sowie eine weitere, dritte Person und deren Besitz involviert. Damit sind Sachschäden, die im eigenen Haus durch den Hund anfallen, ausgeschlossen. Hier greift aber die eigene, private Hausratsversicherung. Personenschäden oder Verletzungen eines Gastes hingegen, stelle eine andere Situation dar.
Viele Hundebesitzer denken oft nur an die kleinen Schäden und Missgeschicke, die ein Hund 'anrichten' kann; wenn er z.B. das neue Smartphone des Nachbarn mit seinem Kauknochen verwechselt. Doch auch viele solcher kleinen Schäden können sich langsam aber stetig anhäufen. Wichtig - und das wird vielen Hundebesitzern mit dem Versuch der gesetzlichen Regulierung auch ans Herz gelegt - ist vielmehr das Absichern im Extremfall, wie schwerwiegenden Unfällen, wo hohe Sach- und viel schlimmer noch Personenschäden entstehen. Dies ist mit unter der wichtigste Aspekt bei der Versicherung für den Hund. Hier trifft man daher auch auf die größten Unterschiede der Anbieter. Daher ist bei der Wahl der idealen Versicherung umbedingt auf den Tarif und die in diesem Zusammenhang angebotenen Konditionen zu achten. Viele Versicherungen bieten eine grundsätzliche Deckungssumme an. Die Höhe beläuft sich, in den meisten Fällen, auf ca. eine Millionen Euro. Das klingt im ersten Augenblick ungemein hoch. Doch ein jeder Hundebesitzer sollte hier auf as Kleingedruckte achten. Ebenfalls ist auf Eigenbeteiligung, bzw. der zu entrichtende Selbsterhalt zu achten.
Grundsätzlich sollte eine jede gute, faire und ehrliche Versicherung beim Eintreffen eines Schadenfalles die anfallenden Kosten zu 100% übernehmen und auch keinen Selbstbehalt fordern.
Doch wie bei jeder Versicherung, gibt es auch Haken bei der für den Hund. Dieser macht sich vornehmlich dann bemerkbar, wenn es Fragen des Leinenzwanges wie der Maulkorbpflicht relevant werden. Hier ein Beispiel: Sie sind mit ihrem Hund im Parkt. Er ist nicht angeleint, obwohl auf das Führen des Hundes an der Leine am Parkeingang verwiesen wird. Nun kreuzt ein Radfahrer ihren Weg und weil ihr aufgeweckter Vierbeiner diesen so unglaublich spannend findet, rennt er dem Radfahrer hinterher. Dieser wird panisch, verliert das Gleichgewicht und stürzt; mit der Folge eines Armbruches. Die Kosten sind immens. Angefangen von Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalt, wie Arbeitsunfähigkeit und anschließender Physiotherapie. Gut, dass eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, oder nicht? Aber momentmal, da war doch was? Ach ja, ihr Hund war nicht an der Leine und der Unfall wäre eventuell nicht passiert, wenn sie sich an den Leinenzwang gehalten hätten? Hoppla! Hier wird es interessant. Die Gemüter scheiden sich. Es wird von Fall zu Fall individuell entschieden. Grundsätzlich hat aber die Versicherung hier die Möglichkeit sich aus ihrer Pflicht zu entziehen und keine Leistungen des Schadenfalls zu übernehmen.
Es wird übrigens kein Unterschied 'am Hund' selbst gemacht. Unabhängig von Alter, Rasse und Gebrechlichkeiten wird ein jeder Hund als der Selbe behandelt. Versicherungen erheben hier keine Unterschiede. Hund ist Hund und jeder Hund hat das Potential den gleichen Schaden anzurichten. So zumindest die einstimmige Sichtweise der gängigen Versicherungsbüros.
(Svårt att fokusera - JKohler/Flickr, CC BY 2.0)
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