Gerstorfer: "Urlaubszuschuss für pflegende Angehörige" in Oberösterreich
OÖ. Um pflegenden Angehörigen in Oberösterreich von ihrer fordernden Betreuungstätigkeit eine Auszeit zu ermöglichen, gibt es vom Land OÖ nun zum ersten Mal einen „Urlaubszuschuss für pflegende Angehörige“. Gefördert werden bei dem Pilotprojekt Angehörige, die Pflegebedürftige (mindestens Pflegegeld der Stufe 3) betreuen, als Hauptpflegeperson gelten und ihren Urlaub in Österreich verbringen.

Derzeit leben in Oberösterreich rund 80.000 pflege- und betreuungsbedürftige Personen. Der überwiegende Teil von ihnen wird von Angehörigen zu Hause betreut. “Es ist mir bewusst, welche enorme Leistung pflegende Angehörige täglich erbringen. Eine Auszeit, Urlaub oder ein paar Tage fernab des Alltags können pflegenden Angehörigen helfen, an das eigene Wohl zu denken und neue Kraft zu schöpfen“, so Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer.
Neben Angeboten wie Kursen, Treffen mit Gleichgesinnten, Tagesbetreuung und Kurzzeitpflege gibt es nun zum ersten Mal diese „Urlaubszuschussaktion für pflegende Angehörige“.
Bis zu 225 Euro für den Urlaub
Gefördert werden Angehörige, die Pflegebedürftige – die mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen – betreuen, als Hauptpflegeperson gelten und ihren Urlaub (auch ohne Pflegebedürftige) in Österreich verbringen. Die Aktion ist vorerst auf ein Jahr befristet. Unabhängig von der Dauer beträgt der Zuschuss für einen Urlaub in Oberösterreich maximal 225 Euro, für einen Urlaub in anderen österreichischen Bundesländern maximal 175 Euro.
„Das Pilotprojekt soll Wertschätzung und Anerkennung für diese wertvolle Leistung zum Ausdruck bringen. Daneben leistet die Aktion auch einen Beitrag zur Stärkung der durch die Covid19-Pandemie schwer getroffenen Tourismusbranche in Oberösterreich“, so Landesrätin Gerstorfer.
Online beantragen
Die Antragsformulare sind beim Amt der Oö. Landesregierung (Abteilung Soziales) und auf der Homepage des Landes Oberösterreich www.ooe.gv.at erhältlich. Gefördert werden Erholungsurlaube, die im Zeitraum von 1. Juni 2020 bis 31. Mai 2021 stattgefunden haben - Einreichfrist ist spätestens sechs Monate nach Ende des Urlaubs.
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