Mittwoch 16. April 2025
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LINZ/OÖ. Jede vierte Konsumentenschutz-Anfrage betrifft aktuell das Thema Reisen. Gemeinsam mit dem Fluggastrechteportal FairPlane unterstützen die AK-Konsumentenschützer alle betroffenen Mitglieder der AK Oberösterreich im Rahmen der Aktion TicketRefund die Durchsetzung aller berechtigten Reise-Ansprüche.

Fluglinien beschäftigen derzeit die Arbeiterkammer. (Foto: volker weihbold)
Fluglinien beschäftigen derzeit die Arbeiterkammer. (Foto: volker weihbold)

Die Corona-Pandemie stellte auch das Konsumleben ab Mitte März völlig auf den Kopf. Vor allem das Thema Reisen bereitete seitdem tausenden Menschen in Oberösterreich große Sorgen und Probleme. 65.000 Beratungen hat der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich im vergangenen Halbjahr durchgeführt, das sind um ein Drittel mehr als im Vergleichszeitraum 2019.

Fluglinien beschäftigen die AK

„Jede vierte Anfrage betraf das Thema Reisen. Vor allem Fluglinien und Reiseveranstalter, die entgegen der eindeutigen Rechtslage Rückzahlungen verweigerten, beschäftigten die AK. Sie startete sofort eine Geld-Zurück-Aktion für alle Betroffenen“, betonen AK-Präsident Johann Kalliauer und Ulrike Weiß, Leiterin des AK-Konsumentenschutzes. Vom Gesetzgeber fordert die AK unter anderem eine Insolvenzabsicherung auch bei Nur-Flug-Buchungen und die Einführung der echten EU-weiten Sammelklage.

Online-Plattformen auf Tauchstation

Große Probleme bereiteten den Konsumenten zahlreiche Online-Plattformen, die auf Tauchstation gingen und somit die Geschädigten komplett im Regen stehen ließen. Ebenso

Fluglinien sowie Reiseveranstalter, die die Verbraucher-Rechte missachteten. Obwohl die europäische Fluggastrechte-Verordnung klar regelt, dass bei annullierten Flügen der Ticketpreis innerhalb einer Woche von der Airline an den Fluggast zurückzuerstatten ist, erfolgte dies bei keiner einzigen Fluglinie.

„Viele Airlines missachteten die Gesetze komplett und boten ihren Kunden überhaupt nur Umbuchungen oder Gutscheine an. Während bereits die Rettungspakete europaweit geschnürt wurden, gab es keine Rückzahlungen. Erst jetzt beginnen die vom Steuerzahler aufgefangenen Airlines schleppend, die berechtigten Rückzahlungsforderungen zu begleichen“, so Johann Kalliauer.

„Gesetzeslage klar geregelt“

Auch bei den stornierten Pauschalreisen zahlten viele Reiseveranstalter bereits geleistete Beträge entweder nicht oder erst nach energischer Aufforderung durch die Betroffenen oder gar erst nach Intervention durch die AK-Konsumentenschützer zurück. „Dabei ist auch hier die Gesetzeslage klar geregelt: Wird eine Pauschalreise entweder vom Veranstalter abgesagt oder storniert der Kunde selbst, weil die Reisedurchführung aufgrund ungewöhnlicher Umstände erheblich beeinträchtigt oder nicht möglich ist, greift das Pauschalreisegesetz. Und das besagt, dass keine Stornokosten anfallen dürfen“, betont Ulrike Weiß.

700 Konsumenten nutzten bereits die Aktion

Die Arbeiterkammer Oberösterreich reagierte auf die neuen Anforderungen und auf den Widerstand der Airlines und der Reiseveranstalter. Gemeinsam mit dem Fluggastrechteportal FairPlane unterstützen die AK-Konsumentenschützer alle betroffenen Mitglieder der AK Oberösterreich und alle Oberösterreicher im Rahmen der Aktion TicketRefund notfalls auch bei der gerichtlichen Durchsetzung aller berechtigten Ansprüche.

Seit dem Start der Aktion am 27. April nutzen 700 Konsumenten mit mehr als 1.000 Mitreisenden diese Aktion. Bei 600 Fällen davon handelt es sich um Ticket-Rückforderungen von Flügen und bei 100 Fällen um Pauschalreisen. Insgesamt beträgt der Rückforderungsanspruch 600.000 Euro. Bisher haben die Konsumenten in 70 Fällen ihr Geld zurückbekommen.

Kosten übernimmt AK OÖ

Die Anmeldung der Rückforderungsansprüche bei der AK Oberösterreich ist online rund um die Uhr möglich. „Sämtliche Kosten der Rechtsdurchsetzung mittels des Kooperationspartners FairPlane übernimmt derzeit die AK Oberösterreich. Die Aktion wird voraussichtlich jedenfalls noch bis Jahresende laufen, sodass Betroffene ihre Ansprüche anmelden können.

„Gutscheine müssen nicht akzeptiert werden“

„Gutscheine, Umbuchungen oder Hinhalte-Taktiken der Fluglinien und Reiseveranstalter müssen nicht akzeptiert werden. Ich rate allen Betroffenen, sich an die AK zu wenden“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Er fordert in diesem Zusammenhang einmal mehr das Instrument einer echten und EU-weiten Sammelklage. Dabei könnten alle Betroffenen einer Fluglinie oder eines Reiseveranstalters in einem Gerichtsverfahren prozessökonomisch zusammengefasst werden, auch wenn das Unternehmen seinen Sitz im Ausland hat.


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