Ende Mai geht's in den Hotels wieder los, auch Wellness darf geöffnet werden
WIEN/OÖ/NÖ. Die Beherbergungsbetriebe und Hotels, aber auch Bäder dürfen am 29. Mai wieder öffnen. Tourismusministerin Elisabeth Köstinger und Gesundheitsminister Rudi Anschober haben dazu am heutigen 18. Mai die Rahmenbedingungen und Richtlinien vorgestellt. Buffets etwa beim Frühstück sind möglich, auch die Wellnessbereiche dürfen geöffnet werden.

Grundsätzlich gelten auch hier die Vorgaben wie in der Gastronomie: Mitarbeiter müssen überall, wo es zu Kundenkontakt kommt, einen Mund-Nasen-Schutz tragen, Gäste haben diese nur im Eingangsbereich und bei der Rezeption zu tragen. Auch die Ein-Meter-Abstand-Regel gilt, ausgenommen innerhalb von gemeinsam reisenden Gruppen oder wenn ein Schutz durch Maßnahmen wie Trennwände gegeben sei. Unter Gästegruppen sind jene Gäste zu verstehen, die den Aufenthalt in einer gemeinsamen Wohneinheit verbringen.
Auch Buffets beim Frühstück seien möglich, unter besonderen hygienischen Vorkehrungen.
Wellnessbereiche dürfen geöffnet werden
Haben Hotels Wellness- und Sauna- sowie Poolbereiche, dürfen diese auch geöffnet werden. Es gelten dieselben Regeln wie bei öffentlichen Badeanstalten. Neben den grundsätzlichen Regeln wird bei der „Saunanutzung von Wedeln mit dem Handtuch abgeraten“.
Laut den Leitlinien zur Wiedereröffnung von Bädern ist die Nutzung von Saunaanlagen nur durch eine Person oder durch im gemeinsamen Haushalt lebende Personen erlaubt. Mehr Personen nicht aus dem fremden Haushalt seien nur möglich, wenn pro Nutzer eine Fläche von zehn Quadratmetern zur Verfügung steht.
Hotels können auch wieder als Ort für Seminare dienen – mit bis zu 100 Personen. Bei Seminaren mit Körperkontakt wie Erste-Hilfe-Kurse dürfe laut Köstinger die Abstandsregel gebrochen werden.
Schutzhütten
Bei Schutzhütten mit Schlafsälen und Bettenlagern muss bei diesen Nachtlagern ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen haushaltsfremden Personen eingehalten werden oder eine räumliche Trennung der Schlafbereiche vorliegen.
Seilbahnen dürfen ab 29. Mai wieder betrieben werden mit den wichtigsten Grundregeln, Details werden derzeit noch erarbeitet.
Sorgenkind Stadthotellerie
Auch wenn man weit weg von einer normalen Sommersaison sei, werde man sich in der Ferienhotellerie in Österreich leichter tun als in den Städten. „Größtes Sorgenkind ist die Stadthotellerie, die auch von Großveranstaltungen, Kongressen etc. lebt. Wir beraten intensiv, wie wir hier Lösungen finden können.“
Alle genauen Details der Regelungen für Unternehmer und Gäste stehen unter www.sichere-gastfreundschaft.at zur Verfügung.
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