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Landeshaftung für Großbetriebe wurde beschlossen

Karin Seyringer, 18.05.2020 18:28

OÖ. Die Oö. Landesregierung hat heute ein neues Haftungsmodell für Großbetriebe beschlossen, das Teil des 580 Millionen-“Oberösterreich-Paketes“ ist. Dieses Unterstützungs-Instrument habe sich bereits in der Finanzkrise 2008/2009 sehr bewährt und solle nun auch in der aktuellen Krise dazu beitragen, tausende Arbeitsplätze in Oberösterreich zu sichern, teilen Landeshauptmann Thomas Stelzer und Wirtschafts-Landesrat Markus Achleitner mit.

Landeshauptmann Thomas Stelzer und Wirtschafts-Landesrat Markus Achleitner. (Foto: Land OÖ/Max Mayrhofer)

Neben Unterstützungen für EPUs, Start-ups sowie Klein- und Mittelbetriebe gebe es jetzt auch ein neues Haftungsmodell des Landes für Großbetriebe in Oberösterreich, so Stelzer und Achleitner. Das Großbetriebe-Paket ist der größte Bestandteil des 580-Millionen-Euro-Gesamtpakets für die oberösterreichische Wirtschaft zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Krise.

Für Großbetriebe

Das Haftungsmodell kommt für große Unternehmen in Oberösterreich mit mehr als 250 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro infrage.

Zwar gibt es für diese Unternehmen im Rahmen des Corona-Hilfsfonds des Bundes ein Förderprogramm in Form von Überbrückungsgarantien durch die Österreichische Kontrollbank (ÖKB), „uns ist es aber ein wichtiges Anliegen, dass es ergänzend zum Bundesmodell für oberösterreichische Großbetriebe seitens des Landes ein weiteres Förderprogramm in Form von Ausfallshaftungen gibt, mit dem klaren Ziel, auch die Arbeitsplätze in diesen Unternehmen entsprechend abzusichern“.

Bis zu acht Jahre in Anspruch nehmen

Die Förderung in Form einer Ausfallsbürgschaft des Landes OÖ dient der Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und der Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten. „Das Haftungsmodell des Landes OÖ unterscheidet sich vom Modell der Österreichische Kontrollbank insbesondere durch das klare Ziel der Absicherung bzw. des Ausbaus von Arbeitsplätzen in Oberösterreich sowie der Möglichkeit, die Haftung bis zu acht Jahre in Anspruch zu nehmen, während der Haftungszeitraum des Bundes fünf Jahre beträgt“, heben der Landeshauptmann und der Landesrat hervor.


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