„Schutz der Grünflächen muss in übergeordneter Raumordnung Priorität haben“
LINZ. Der „Umzug“ eines Supermarktes am Pöstlingberg von Linzer auf Gramastettner Gemeindegebiet im Grünzug führt weiter zu Diskussionen: Die Grünen fordern, dass Linz „mit gutem Beispiel vorangeht und ein Bekenntnis zum Stopp der Verbauung von Grünflächen abgibt.“

„Dieser neuerliche Flächenfraß zeigt, wie wichtig eine übergeordnete Raumordnung ist, bei der der Schutz des Grüngürtels oberste Priorität genießt. Hier muss auch Linz mit gutem Beispiel vorangehen und ein offensives Bekenntnis zum Stopp der Verbauung von Grünflächen – wie zum Beispiel jenes 180.000 Quadratmeter großen Grundstückes in Pichling – abgeben, das im vergangenen Jahr aus dem Grünzug herausfiletiert worden ist“, ist die für den Naturschutz zuständige Stadträtin Eva Schobesberger überzeugt.
Größter Schatz im Kampf gegen Klimakrise
Der Grüngürtel in und um Linz sei nicht nur eine wichtige Naherholungsfläche, sondern auch unser größter Schatz im Kampf gegen die Auswirkungen der Klimakrise. „Seit Jahren ist Österreich Europameister im Bodenverbrauch, brachliegende Flächen und Leerstände werden viel zu wenig genutzt. Damit muss endlich Schluss sein, der Grüngürtel muss für Verbauungen tabu sein“, betont Schobesberger. Dazu braucht es aber eine strikte übergeordnete Raumordnung auf Landesebene.
„Die Stärkung der Stadt- und Ortskerne muss dabei viel stärker berücksichtigt werden. Deshalb braucht es eine Verschärfung der Bedarfsnachweise, ob ein neuer Supermarkt mit größerer Verkaufsfläche überhaupt notwendig ist“, fordert Uli Böker, Raumplanungssprecherin der Grünen Oberösterreich.
Grünzonen verschwinden
In den vergangenen Jahren ist hier aber das Gegenteil geschehen: So sind im Raumordnungsprogramm Linz-Umland 3 regionale Grünzonen im Ausmaß von 106 Hektar in und um Linz reduziert worden und haben ihren besonderen Umwidmungsschutz verloren. Darunter auch jenes 180.000 Quadratmeter große Grundstück in Pichling, wo es rasch ein Bekenntnis der Stadt zum Schutz der wertvollen Grünfläche braucht. „Bodenschutz ist auch Klimaschutz. Deshalb muss der sorgsame Umgang mit dem Grüngürtel zugunsten der Allgemeinheit endlich wichtiger sein als die Profitinteressen Einzelner“, so Schobesberger.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden
06.06.2020 23:31
Umwidmungsgewinne müssen einem ÖKO-Fond zu geführt werden
Dass Österreich seit Jahren Europameister im Bodenverbrauch ist, zerstört langfristig die Lebensgrundlagen und muss daher wie folgt viel konsequenter als bisher bekämpft werden: Vorbild für Linz zur Vermeidung enormer Stadt-Hitze im Sommer sollte die Stadt Salzburg sein, wo für die Umwidmung besonders wertvoller Grünflächen eine Zweidrittel-Mehrheit im Gemeinderat notwendig ist. [1] Zum Vergleich: in Linz ist eine einfache Mehrheit ausreichend. Durch eine entsprechende Änderung kann sichergestellt werden, dass aktuell die jeweils regierende Rathauskoalition nicht sämtliche heiklen Umwidmungen im Alleingang beschließen kann. Der Schutz unserer Grünanlagen würde dadurch deutlich gestärkt werden. Betreffen Umwidmungen mehrere Gemeinden, so müssten Lösungen gefunden werden, bei welchen sich diese Zweidrittel-Mehrheit in den Gemeinderäten aller betroffenen Gemeinden finden müssen um Umwidmungen von Grünland in Bauland durch zu bringen.[1] Neuversiegelung von Boden ist zu verteuern, der Zufluss von Umwidmungsgewinnen an Grundbesitzer muss völlig gestoppt werden: Eine besonders wichtige Maßnahme nach Auffassung des deutschen Umweltbundesamtes ist eine Reform der Grunderwerbsteuer mit dem Ziel, den Immobilienhandel im Gebäudebestand zu entlasten und den Handel mit neuem Bauland sowie die Neuversiegelung von Boden zu verteuern.[1] In Ländern, in welchen wie in Österreich Umwidmungsgewinne dem bisherigen Grundstücksbesitzer in voller Höhe zufließen anstatt einem staatlichen Öko-Fonds, dessen Zuflüsse zweckgewidmet nur für die Rückwidmung von Bauland in Grünland verwendet werden dürfen, bestehen enorm hohe Anreize, dass die umweltschädigende Bodenversiegelung weiter in viel zu hohem Ausmaß fortschreitet.[1] Klimaschutz ist in der Raumordnung und -planung gesetzlich zu verankern, integrative Strategien zum Klimaschutz sind zu entwickeln und umzusetzen. Verkehrs-, Energie- und Raumplanung sind unter dem Aspekt einer energieeffizienten Siedlungsentwicklung im Sinne der Energieraumplanung aufeinander abzustimmen. [2] Zersiedelungsfördernde fiskalische Anreize wie das Pendlerpauschale sind ebenso zu hinterfragen bzw. klimafreundlich zu reformieren wie die Wohnbauförderung der Länder sowie andere einschlägig wirksame Förderinstrumente.[2] Klimawandelanpassung ist als Raumordnungsziel gesetzlich zu verankern. Die Instrumente und Verfahren der Raumplanung sind auf allen Planungsebenen auf ihre Eignung, den Klimawandel zu berücksichtigen, zu prüfen und gegebenenfalls zu optimieren. Die in der österreichischen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel und im ÖREK 2011 identifizierten Handlungsempfehlungen für das Aktivitätsfeld Raumordnung sind in Zusammenarbeit mit den raumwirksamen Fachplanungen zügig umzusetzen.[2] [1] https://www.linzwiki.at/wiki/Bodenversiegelung/ [2] http://nhp.referata.com/wiki/Wachstumsbegrenzung#Bodenversiegelung