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Stadt erlässt Mieten und Schanigarten-Gebühren

Anna Stadler, 24.06.2020 07:09

LINZ. Rund 95 von Corona besonders betroffenen Geschäfts- und Gastrolokalen erlässt die Stadt Linz die Miete.

Auf Gebühren für Schanigärten und gestundetet Mieten will die Stadt verzichten. (Foto: YanaKotina/Shutterstock.com)

In der Coronakrise wurde die Miete für zahlreiche Mieter in Immobilien der Stadt Linz gestundet. Für manche soll diese nun komplett erlassen werden. „Wenn wir diese Stundungen jetzt einfordern würden, müssten die Geschäfte und Lokale das jetzt zahlen, wo es noch immer große Probleme gibt“, so Bürgermeister Klaus Luger. Insgesamt wird es sich dabei um rund 95 Fälle handeln, die besonders von der Krise getroffen wurden – so zum Beispiel Friseure, Gastrolokale oder auch Vereine, die keine Förderungen zur Deckung ihrer Fixkosten bekommen. „Es muss noch jeder Fall geprüft werden“, so die Liegenschaftsstadträtin Regina Fechter. Eine Ausschüttung im Gießkannenprinzip lehnen sowohl sie als auch der Bürgermeisterab. Die Kosten für den Mietnachlass belaufen sich voraussichtlich auf rund 850.000 Euro.

Keine Gebühren für Schanigärten

Auch die Gebühren für Schanigärten in der Höhe von 155.000 Euro will die Stadt nicht einheben. „Aktuell gibt es 280 Schanigärten auf öffentlichem Gut. Wir werden für die heurige Saison, die offiziell am 1. März begonnen hat und bis 31. Oktober läuft, auf die Benutzungsgebühr für das öffentliche Gut verzichten.“ Die Zusatzflächen für die Vergrößerung der Schanigärten in der Coronakrise wurden ohnehin nie berechnet. Sollte sich die Vergößerung jedoch bewähren, könnte diese auch in den kommenden Jahren bleiben, kündigt der Bürgermeister an: „Formalrechtlich ist es für heuer. Aber wenn es heuer funktioniert, warum sollen wir es nächstes Jahr verbieten?“

Warenkörbe vor Geschäften auch kostenlos

Zudem wurden auf mindestens 370 Quadratmeter Warenkörbe aufgestellt, für die für den Zeitraum März bis Dezember, also die letzten drei Quartale des Jahres, rund 34.000 Euro Gebühren fällig geworden wären. „Auch auf diese Einnahmen wollen wir heuer verzichten, um einen weiteren Beitrag für den langsam in Schwung kommenden Handel zu leisten“, betont Bürgermeister Klaus Luger. Für den Verzicht auf die Gebühren ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich.

Magistrat als Vorbild für Betriebe der Unternehmesgruppe

Wie in den Betrieben der Unternehmensgruppe der Stadt Linz bezüglich der Stundungen vorgegangen wird steht noch nicht fest. „Die Frage entscheidet jedes Unternehmen für sich selbst“, so Fechter. Im Rahmen der Möglichkeiten werde allerdings das Modell des Magistrats als Vorbild dienen. In manchen Fällen sei dies jedoch nicht möglich. „Eine Wohnungsgesellschaft wie die GWG ist verpflichtet die Mieten von Externen einzutreiben“, erläutert Luger. Ein Verzicht auf die Miete sei rein rechtlich erst bei Zahlungsunfähigkeit möglich.


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