"Für nicht mehr jede Gartenhütte aufs Gemeindeamt": Baurechtsnovelle in Finalisierung
OÖ/LINZ. Der Unterausschuss Bauordnungs- und Bautechnikgesetznovelle 2021 hat die letzten Details zur anstehenden Baurechtsnovelle in OÖ besprochen. Sie soll im Septemter 2021 in Kraft treten. FPÖ und ÖVP zeigen sich zufrieden, die Grünen sparen nicht mit Kritik.

„Mit weit über hundert Änderungen und Neuerungen handelt es sich bei dieser Novelle um das umfangreichste baurechtliche Paket der letzten Jahrzehnte“, so Baurechtsreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ).
Inhaltlich werde den Oberösterreichern wieder mehr Gestaltungsspielraum auf dem eigenen Grund und Boden zugesprochen, „nicht für jede Errichtung einer Gartenhütte muss nunmehr der Weg auf das Gemeindeamt folgen.“ Der überbordende Bürokratismus sei zu viel geworden.
Gartenhütten im Bauland soll künftig bis 15 Quadratmeter bewilligungs- und anzeigenfrei sein, bisher waren sie immer anzeigepflichtig.
Auch unterstreicht der zuständigen LH-Stellvertreter, dass Rechtssicherheit für frühere Fehler geschaffen werde. „Wenn jemand vor vierzig Jahren ein Gebäude errichtet hat und dieses im Bauland liegt, dann soll es künftig nicht mehr bescheidmäßig abgerissen werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Regelung für tausende bestehende Bauten in unserer Heimat Relevanz besitzt“, so Haimbuchner, der aber gleichzeitig betont, dass dies nicht zu einer bedingungslosen Schwarzbausanierung führen werde.
ÖVP zufrieden
Zustimmung zur präsentierten Novelle kommt von OÖVP-Klubombann Christian Dörfel. „Es ist wichtig, dass wir uns bei der Anpassung von Gesetzen daran orientieren, wie sie in der Praxis umgesetzt werden und werden können.“ Große Bauvorhaben, die Nachbarrechte berühren, bleiben weiter bewilligungspflichtig. „Es braucht aber mehr Rechtssicherheit und anwendbare Vorschriften“, so Dörfel. Den Unterausschuss nutzte dieser noch für einen weiteren Vorschlag: „Zur Sicherstellung einer nachhaltigen Almbewirtschaftung möchten wir außerdem, dass Abstandsgrenzen für Almhütten fallen. Das ermöglicht Almbauern eine zeitgemäße Bewirtschaftung und sichert somit den Erhalt dieses wichtigen Teils unserer Landeskultur.“
Grüne sprechen von Verschandelung und „Verhüttelung“
Nicht zufrieden sind die Grünen mit der Novelle. Diese schaffe Anreiz für weitere Verschandelung und „Verhüttelung“. Die Grüne Wohnbausprecherin Uli Böker sieht zwar „viele gute Ansätze, aber auch Anreize in die falsche Richtung. Bewilligungs- und anzeigefreie Bauvorhaben werden mehr und Bewertungen beim Orts- und Landschaftsbild abgeschwächt. Damit wird das Tor zu einer Bau-Unkultur weiter geöffnet.“
Kritisiert wird unter anderem, dass in der neuen Bauordnung für Schwimmbecken die Anzeigepflicht von 35 auf 50 Quadratmeter erhöht werde. „Immer mehr Gemeinden haben Probleme bei der Trinkwasserversorgung. Jetzt einen Anreiz für größere Schwimmbecken und damit noch mehr Trinkwasserverbrauch zu schaffen, ist geradezu fahrlässig.“ Ein Rückschritt drohe auch bei der Barrierefreiheit von Gebäuden, fordern die Grünen Haimbuchner auf, Verbesserungen vorzunehmen.
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