Wieder Stoff für Kritik an Linzer Sozialhilfebehörde: Urteil gegen Magistrat
LINZ. Das Landesverwaltungsgericht hat zu Gunsten eines Sozialhilfe-Empfängers entschieden, dem die Leistung gekürzt worden war, wie die OÖN und der ORF berichten. In den Monaten zuvor hatten zahlreiche Sozialorganisationen die Vollzugspraxis der Linzer Sozialhilfe-Behörde kritisiert.

Im konkreten Fall ging es um einen Linzer, der an mehreren Erkrankungen leidet und von einer Betreuerin unterstützt wird. Der Mann schaffte die von der Behörde geforderte Zahl an Bewerbungen nicht, in Folge wurde ihm die Sozialhilfe gekürzt. Der Grund für die Beschwerde beim Gericht: auf die individuellen Umstände sei keine Rücksicht genommen worden.
Das Landesverwaltungsgericht hat den Bescheid des Magistrats nun aufgehoben.
Sozialsprecherin der Grünen Linz: „Kein Einzelfall“ (Update 17.22 Uhr)
Die Sozialsprecherin der Grünen Linz, Julia Mandlmayr, meint dazu: „Dieser Fall reiht sich nahtlos in eine Serie von Entscheidungen ein, bei denen es beim Sozialhilfe-Vollzug in Linz an Fingerspitzengefühl und Augenmaß fehlt. Die Sozialreferentin und der Geschäftsbereichsdirektor müssen diesen unwürdigen Umgang mit Menschen, die dringend Unterstützung benötigen, endlich abstellen.“ Dass es sich hierbei nicht um einen Einzelfall handele, zeige ein Blick auf die Statistik: „Eine Anfrage der SPÖ im Landtag hat ergeben, dass in Linz alleine in der ersten Jahreshälfte des Vorjahres in 76 Fällen Beschwerde eingelegt worden ist. In 13 Fällen wurde dieser stattgegeben. Zum Vergleich: in allen übrigen 17 Bezirken des Bundeslandes ist im gleichen Zeitraum 17 Mal eine Beschwerde erhoben worden.
Sozialsprecherin der Grünen OÖ: Land muss klare Vorgaben machen
Die Grüne Sozialsprecherin Ines Vukajlović sieht neben dem Linzer Magistrat und der laut zahlreichen Sozialorganisationen kritikwürdiger Vollzugspraxis auch das Land Oberösterreich in der Pflicht. „Die Basis für Entscheidungen in Oberösterreich ist das OÖ. Sozialhilfegesetz. Landesrat Hattmannsdorfer hat dieses so zu gestalten, dass die zuständigen Behörden bei der Umsetzung einen klaren Korridor haben.“ Es dürfe keinen Spielraum geben, der „Vorgangsweisen wie in Linz“ erlaube, so Vukajlović weiter, es brauche stattdessen Vorgaben, die für alle zuständigen Stellen gelten.
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