Schulstart nun mit drei Wochen "Sicherheitsphase"
Ö/OÖ/NÖ. Der Schulstart im Herbst beginnt mit einer „Sicherheitsphase“ - nicht wie urpsprünglich geplant zwei Wochen, sondern nun drei Wochen werde diese andauern, gab Bildungsminister Heinz Faßmann am Mittwoch bekannt.

Unabhängig ob geimpft oder nicht müssen sich alle Schüler und Pädagogen in der Sicherheitsphase dreimal wöchentlich auf Corona testen lassen. In der ersten Phase haben Schüler und Lehrer außerhalb der Klasse Mund-Nasenschutz zu tragen. Die Corona-Tests werden im Regelfall am Montag (Antigentest und PCR-Test via Mundspülung) sowie am Donnerstag (Antigentest) durchgeführt. Bei den Lehrern reichen, wenn diese geimpft sind, drei Antigentests, ansonsten ist einmal wöchentlich ein externer PCR-Test vorzulegen.
Nach den drei Wochen macht Faßmann das weitere Vorgehen bei den Testungen von der Corona-Situation abhängig. Zudem gilt ab dann wie am Dienstag bekannt wurde, auch an Schulen die 3-G-Regel. Ziel sei es, den Präsenzunterricht durchgehend stattfinden lassen zu können, so der Bildungsminister. Sollten Maßnahmen erforderlich sein, würden diese regional und zeitlich begrenzt gesetzt.
Drei „Sicherheitsstufen“
Nach der Sicherheitsphase wird kategorisiert, je nach Empfehlungen der Corona-Kommission. Bei risikoadjustierter 7-Tage-Inzidenz (Infektionszahlen, Zahl der Tests, Aufklärungsrate, Symptomatik, Dynamik des Infektionsgeschehens) unter 100 (geringes Risiko), müssen Schüler nur freiwillig testen. Maskenpflicht besteht keine, ungeimpfte Lehrer sowie Verwaltungspersonal müssen immer ein gültiges Testzertifikat vorweisen, wobei einmal pro Woche ein externer PCR-Test vorgelegt werden muss. Regional können aber bei entsprechend hohen Infektionszahlen Tests für Schüler auch verpflichtend angeordnet werden.
Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 199 (mittleres Risiko) müssen ungeimpfte Schüler dreimal wöchentlich zum Test, wobei einer ein PCR-Test sein muss. Außerdem müssen alle Schüler und Lehrer unabhängig vom Impfstatus außerhalb der Klasse MN-Schutz tragen.
Bei über 200 (hohes Risiko) gilt: Schüler der Volksschule, Mittelschule, Sonderschulen, sowie 5. bis 8. Schulstufe AHS tragen den MNS im Schulgebäude nur außerhalb der Klassen- und Gruppenräume, Schüler ab der 9. Schulstufe tragen den MNS auch im Unterricht. Gleiches gilt für Lehrer.
Schulveranstaltungen
Bei geringem Risiko kann es Schulveranstaltungen geben, ab mittlerem Risiko nur nach Risikoanalyse. Bei hohem Risiko sind Schulveranstaltungen untersagt, Konferenzen und Sprechstunden dürfen nur digital stattfinden. Singen und Turnen muss ab mittlerem Risiko möglichst im Freien stattfinden - ist das nicht möglich, müssen Sicherheitsabstände eingehalten werden.
Keine einheitlichen Quarantäneregeln
Wie Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein mitteilte, werde es keine einheitlichen Quarantäneregeln bei Infektionsfällen geben. Die zuständige Gesundheitsbehörde treffe hier die Entscheidung, welche Schüler bei einer Corona-Infektion in der Klasse daheimbleiben müssen. Empfohlen werde aber, geimpfte Schüler als Kontaktpersonen der Kategorie 2 einzustufen.
Laut Faßmann sind 25 Prozent der 12- bis 15-Jährigen zumindest einmal geimpft, bei den 16- bis 19-Jährigen 52 Prozent.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden