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Tips Logo Online Redaktion, 14.04.2024 07:53

OÖ. So romantisch eine Hochzeit auch sein mag, im Vorfeld gibt es einige bürokratische Dinge zu erledigen.

Keine Hochzeit ohne Papierkram (Foto: Alexander Johl/stock.adobe.com)
Keine Hochzeit ohne Papierkram (Foto: Alexander Johl/stock.adobe.com)

Wer sich entschlossen hat zu heiraten, der muss sich bei einem Standesamt zu einem Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit anmelden. Im Rahmen dieses Verfahrens wird von der Behörde eine Niederschrift aufgenommen. Bereits bei der Anmeldung zur standesamtlichen Trauung kann dem Standesbeamten gegenüber die Namensführung in der Ehe erklärt werden. Deshalb wäre es ratsam, wenn man sich als Paar bereits vor der Anmeldung zur standesamtlichen Trauung auf den eventuell neuen Nachnamen geeinigt hat.

Ehefähigkeit

Um heiraten zu können, müssen beide Partner ehefähig sein. Auch darf kein Eheverbot für sie vorliegen. Ehefähig ist, wer volljährig, also 18, und entscheidungsfähig ist. Zwischen 16 und 18 Jahren bedarf es einer rechtskräftigen Ehefähigkeitserklärung. Das Gericht muss eine Person auf Antrag für ehefähig erklären, wenn der zukünftige Ehepartner bereits volljährig ist und die Person für diese Ehe reif erscheint. Bei minderjährigen Personen muss der gesetzliche Vertreter der Ehe zustimmen.

Fristen

Die Anmeldung zur standesamtlichen Trauung sollte sechs Monate vor dem gewünschten Trauungstermin vorgenommen werden, da die Feststellung der Ehefähigkeit nur maximal sechs Monate gültig ist. Eine Mindestfrist des Verfahrens vor der Trauung ist nicht mehr vorgesehen, jedoch beträgt die durchschnittliche Wartezeit in größeren Städten zwei bis sechs Wochen. Die Bekanntmachung eines Aufgebotes (Aushang an der Gemeindeamtstafel) gibt es in Österreich nicht mehr.


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