Mittwoch 16. April 2025
KW 16


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OÖ. Will der Bauherr im Winter keine Pause einlegen, sind mehrere Faktoren zu berücksichtigen. Schäden durch Frost und Schimmel sind möglich.

Mit der Baufirma sollte die Winterbaustelle vorab als eigene Leistungsposition oder als zusätzliche Pauschale vereinbart werden. Andernfalls kann es etwa bei Verzögerungen zu Unstimmigkeiten zwischen den Parteien kommen.

Schutz vor Schäden

Temperaturen unter fünf Grad Celsius können dem Bauwerk schaden. Hier stellt sich die Frage, ob die Zeitersparnis durch die Winterbaustelle im Verhältnis zu etwaigen Schäden und Reparaturen steht.

Wichtig ist, das Bauwerk entsprechend mit Folien zu schützen und für eine Beheizung zu sorgen. Feuchtigkeit und Frost kann dem Mauerwerk stark zusetzen. Schimmel und Algen können sich in kalten und feuchten Mauern explosionsartig verbreiten. Es sollte auch berücksichtigt werden, dass Materialien wie Putz und Mörtel bei Minusgraden ihr Verhalten ändern.

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