Verschärfte Kriterien für die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten gültig
20 Prozent Eigenkapitalquote und eine Laufzeit von 35 Jahren werden Kreditnehmern jetzt unter anderem vorgeschrieben. Mit 1. August 2022 ist die Verordnung in Kraft getreten. Sie soll eine Überhitzung des Marktes vorbeugen.

Konkret setzt der Gesetzestext eine Obergrenze für die Beleihungsquote bei Wohnimmobilienkrediten von 90 Prozent fest. Das entspricht laut Österreichischer Nationalbank einem Mindesteigenmittelanteil von rund 20 Prozent bei Berücksichtigung der Nebenkosten. Die Schuldendienstquote darf nicht mehr als 40 Prozent betragen, also dürfen nicht mehr als 40 Prozent des Haushaltseinkommens für die Schuldentilgung aufgebracht werden. Zudem wurde die maximale Laufzeit eines Kredits auf 35 Jahre beschränkt.
Überhitzung des marktes
Die Finanzmarktaufsicht setzt mit der Verordnung eine Empfehlung des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) vom März um. Demnach sei der Bereich der Wohnimmobilienfinanzierung in Österreich systemischen Risiken ausgesetzt: unter anderem hoher Wettbewerb, stark steigende Preise, lockere Kreditvergaben sowie viele variabel verzinste Kredite.
Ausnahmeregelungen
Für Sanierungen und Renovierungen sind Finanzierungen bis zu einer Geringfügigkeitsgrenze von 50.000 Euro von diesen Vorgaben ausgenommen. Den Banken wird außerdem ein unterschiedlich großes Ausnahmekontingent bei den einzelnen Kriterien eingeräumt, um einen gewissen Spielraum bei den Vergaben zu haben.
Kritik an neuen Regeln
Oberösterreichs Wohnbaulandesrat Manfred Haimbuchner kritisiert die Maßnahmen als „eigentumsfeindlich“ und sie würden zum „Einbruch der Eigenheimquote“ führe.
Kritik kommt auch von Hypo-OÖ-Generaldirektor Klaus Kupfmüller. Die neuen Kriterien seien „nicht wirklich zielführend. Verantwortungsvolle Banken schauen ohnehin darauf, dass Wohnbaukredite leistbar sind und auch ordnungsgemäß zurückgeführt werden können. Mit den jetzigen starren Kriterien können aber auch leistbare Wohnbaukredite nicht mehr gemacht werden, weil eines der Kriterien nicht erfüllt ist.“
In Bezug auf die Ausnahmeregelungen erwartet Kupfmüller Nachteile für die Kunden: „Zudem bietet die Richtlinie jede Menge Umgehungsmöglichkeiten, die oftmals zu Lasten der Kundinnen und Kunden sein werden. Deutsche Banken müssen etwa diese Richtlinie nicht einhalten oder es werden die Kreditsummen gesplittet: Ein Teil entfällt auf den Hausbau oder Hauskauf mit einem Wohnbaukredit, die Einrichtung wird über einen teureren Konsumkredit abgewickelt.“
Rückgang des Kreditvergaben
Kupfmüller ergänzt: „Es ist davon auszugehen, dass das Volumen bei den Wohnbaufinanzierungen österreichweit zurück gehen wird.“
Diesen möglichen Trend spürt etwa die Branche der Finanzdienstleister bereits: Branchensprecher Thomas Wolfmayr kann einen Rückgang der Kreditvergaben bestätigen. Er führt zudem Kritik an den Ausnahmeregelungen an: „Es wird sich zeigen, wie die Banken die Ausnahmeregelungen interpretieren und hoffen, dass die Finanzdienstleister hier fair behandelt werden.“
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12.09.2022 15:13
40% des Einkommens
.... 50% meines einkommens für miete darf schon sein :-(