OÖ. Sommerzeit ist Reisezeit. Für den wohlverdienten Urlaub nehmen viele gerne mehrere Stunden im Auto in Kauf. Der ARBÖ verrät, worauf Urlauber achten sollten und wie sie sich vor unliebsamen Urlaubsüberraschungen schützen können.

Die beliebtesten Autoreiseziele sind nach wie vor Italien, Kroatien und Slowenien. Der ARBÖ Informationsdienst verbucht mittlerweile aber auch immer mehr Anfragen zu Reisen nach Deutschland und Ungarn.
Worauf Autofahrer in diesen Ländern besonders Acht geben müssen, hat der ARBÖ in seinen Reisetipps zusammengefasst:
1) Reisepass oder Personalausweis
Eines der Dokumente muss immer mit, denn der Führerschein alleine reicht nicht aus! Auch wenn es keine direkten Grenzkontrollen gibt, muss man sich im Landesinneren bei Kontrollen ausweisen können. Prinzipiell gilt: Der Reisepass sollte nicht abgelaufen sein. Auch wenn für Nachbarländer, wie Deutschland, Italien, Kroatien und Slowenien für Österreicher eine Ablauffrist bis zu fünf Jahren gilt. In der Praxis kann ein abgelaufener Reisepass im Einzelfall bei Autovermietungen ein Grund dafür sein, kein Mietauto zu bekommen. Mietunternehmen entscheiden selbst wem sie ein Auto vermieten. Der Personalausweis muss immer gültig sein.
Egal welchen Alters, benötigen Kinder einen eigenen Pass. Kinderreisepässe (bis zum zwölften Lebensjahr) müssen in jedem Land gültig sein – hier gibt es keine Ausnahmen. Wichtig: Bei der Mitnahme von fremden Kindern ist eine Vollmacht nötig.
2) Warnwesten, Ersatzlampensets und sonstige Mitführpflichten
In Italien, Kroatien und Slowenien gilt eine Warnwestenpflicht für alle Insassen. In Österreich und Deutschland wird mindestens eine Warnweste benötigt, denn die Trageverpflichtung besteht ausschließlich für den Fahrer des Kraftfahrzeugs.
Das Mitführen eines Ersatzlampensets ist in Italien, Slowenien und Kroatien vorgeschrieben. Ausnahmen bestehen hier für Fahrzeuge mit Xenon- und LED Scheinwerfern. Der ARBÖ empfiehlt allerdings auch in anderen Ländern, in denen Licht am Tag gesetzlich vorgeschrieben oder empfohlen ist, ein Ersatzlampenset mitzuführen.
Der ARBÖ OÖ hat eine Übersicht zu den wichtigsten mitführpflichtigen Artikeln, welche in den beliebten Urlaubsdestinationen zu berücksichtigen sind, zusammengestellt.
ACHTUNG: Die Mitführpflichten gelten auch für Leihfahrzeuge, also darauf achten, dass das Fahrzeug vollständig und ordnungsgemäß ausgerüstet ist.
3) Pickerl-Fristen
Grundsätzlich gilt, dass die § 57a Begutachtung in allen EU- und EWR Staaten anerkannt wird. Achtung: Im Ausland gelten die Österreichischen Überziehungsfristen von vier Monaten nicht. In Kroatien gibt es sogar eine Gesetzgebung, die eine Überziehung ausdrücklich verbietet. Daher nur mit gültigem Pickerl ins Ausland verreisen!
4) Die grüne Versicherungskarte
Die Grüne Versicherungskarte dient als international anerkannter Versicherungsnachweis und ist bei der eigenen Haftpflichtversicherung erhältlich. Innerhalb Europas reicht das Kfz-Kennzeichen aus, um zu belegen, dass eine gültige Versicherung für das Fahrzeug besteht. In der Praxis kann es in Einzelfällen aber vorkommen, dass bei Kontrollen im Ausland die Versicherungskarte verlangt wird. Daher empfiehlt der ARBÖ immer eine aktuelle Grüne Versicherungskarte mitzuführen.
5) Mautpflichten in Nachbarländern
Italien und Kroatien rechnen mit streckenbezogener Maut ab. Hier gibt es Mautstellen an den Autobahnen. Elektronische Bezahlungsarten im Vorfeld (via Card oder Autopass) sind möglich. Anders ist es in Slowenien hier gibt es „nur“ die Klebevignetten. Die PKW-Maut in Deutschland ist derzeit noch nicht in Kraft. Alle gängigen Vignetten sind in den ARBÖ-Prüfzentren erhältlich.
Achten Sie bei Reisen ins Ausland auch immer auf die Treibstoffpreise. In der Regel sollte noch in Österreich vollgetankt werden, um einige Euros zu sparen. Dies gilt insbesondere wenn“s nach Italien geht: dort sind Treibstoffpreise um circa 25 Prozent teurer als hierzulande. Generell sollte vormittags, und wenn möglich noch vor Freitag getankt werden.
Für alle, die auf Nummer sicher gehen wollen, bietet der ARBÖ mit dem „Sicherheits- Pass“ Rundum-Schutz für Reise und Mobilität – in Österreich und in Europa. Im Falle des Falles übernimmt dieser nicht nur die Kosten für Fahrzeugrücktransport, Krankenrückholung aus dem Ausland, Hubschrauberrettung, Krankenversicherung im Ausland oder Wildschadenvergütung sondern hilft auch bei der Organisation.
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