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Wahlanfechtung: SPÖ Kematen/Ybbs geht Schritt vor Verfassungsgerichtshof

Michaela Aichinger, 24.03.2025 10:05

KEMATEN/YBBS. Die SPÖ Kematen/Ybbs hat das Gemeinderatswahlergebnis angefochten. Die Anfechtung wurde von der Landes-Hauptwahlbehörde abgelehnt. Nun ziehen die Kematner Sozialdemokraten vor den Verfassungsgerichtshof.

Die SPÖ-Wahlanfechtung wurde abgelehnt. (Foto: bizoo_n/stock.adobe.com)
Die SPÖ-Wahlanfechtung wurde abgelehnt. (Foto: bizoo_n/stock.adobe.com)

Grund für die Wahlanfechtung seien laut SPÖ Kematen verschiedene Verstöße beim Wahlvorgang mit Wahlkarten gewesen. So seien etwa Wähler „beim Wählen beobachtet, angeleitet oder auch unter Druck gesetzt worden“, wie die SPÖ Kematen in einer Aussendung berichtet hatte.

Im vorliegenden Bescheid der Landes-Hauptwahlbehörde heißt es nun, dass bei 15 Wahlkartenanträgen zwar Rechtswidrigkeiten vorliegen, diese aber keinen Einfluss auf das Wahlergebnis hätten. Es hätten zumindest 19 Anträge nicht korrekt sein müssen, um eine Mandatsverschiebung zu verursachen. Der Beschwerde wurde nicht stattgegeben.

SPÖ: „Sind fassungslos“

Diesen Bescheid möchte die SPÖ Kematen nicht hinnehmen, wie sie in einer Aussendung berichtet: „Wir sind fassungslos. Wir sind schockiert. Wie kann das Recht auf eine freie und geheime Wahl nicht mit aller Konsequenz verteidigt werden?“, so SPÖ-Ortsparteivorsitzender Matthias Fischböck, der weiter meint: „Was uns besonders nachdenklich stimmt: In mehreren anderen Gemeinden Niederösterreichs kommt es 2025 zu (teilweisen) Wahlwiederholungen – auch dort wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt. In diesen Fällen wurde die Wahl nicht deshalb aufgehoben, weil sie das Wahlergebnis beeinflusst hätte, sondern weil das Verfahren nicht korrekt ablief. Dass die Landes-Wahlbehörde in unserem Fall dennoch an der Wahl festhält, erweckt für uns den Eindruck, dass hier mit unterschiedlichen Maßstäben gemessen wurde.“

Die Entscheidung der Landes-Hauptwahlbehörde vermittle für Fischböck den Eindruck, „dass auch in Zukunft niemanden negative Folgen erwarten müssen, wenn er die Wahlordnung in hohem Ausmaß verletzt“. Fischböck: „Wenn rund um eine Wahl derart schwerwiegende Vergehen wie bei uns in Kematen ans Licht kommen, dann ist das ein fundamentaler Angriff auf unsere Demokratie.“

Landes-Hauptwahlbehörde: „Gesetzliche Bestimmungen“

Seitens der Landes-Hauptwahlbehörde hieß es auf Tips-Anfrage: „Der Gang zum Verfassungsgerichtshof steht den Wahlanfechtern zu und passiert nach Gemeinderatswahlen immer wieder. Die Entscheidung der Landes-Hauptwahlbehörde wurde aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen der Gemeinderatswahlordnung (§58 Abs.1) getroffen. Darin steht, dass 'einer Beschwerde die Landes-Hauptwahlbehörde stattgeben muss, wenn die behauptete Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens erwiesen ist und außerdem auf das Wahlergebnis von Einfluss war'. Da es sich mit dem Schritt der SPÖ Kematen um ein laufendes Verfahren handelt kann nicht mehr dazu gesagt werden.“

Die Kematner Bürgermeisterin Juliana Günther (ÖVP) war für eine Stellungnahme für die Tips-Redaktion nicht zu erreichen.


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