Biogasanlage Aschbach: Anrainer bringen Unterlassungsklage ein
ASCHBACH-MARKT. Seit Jahresbeginn verarbeitet die neue Biogasanlage der Firma Fuchsluger in Gunnersdorf (Aschbach) Biomüll aus der Region. Dieser wird vom Gemeindedienstleistungsverband (GDA) angeliefert. Schon vor dem Bau haben Anrainer gegen das Projekt Einspruch erhoben - ohne Wirkung. Nun hat das Landesverwaltungsgericht der Anrainerbeschwerde eine aufschiebende Wirkung zuerkannt. Somit steht eine zumindest vorübergehende Stilllegung der Anlage im Raum.

Laut der List Rechtsanwalts GmbH, die die Anrainer vertritt, sei eine „massive Geruchsbelästigung“ und eine „enorme Lärmbelästigung“ durch die Biogasanlage das zugrundeliegende Problem. Manche Anrainer würden sogar überlegen, ihre Häuser zu verkaufen.
Dem Einspruch der Anrainer gegen das Projekt hatte das Landesverwaltungsgericht keine aufschiebende Wirkung zugestanden, was in Ausnahmefällen möglich sei: Mit 1. Jänner 2025 sei ein Vertrag für die Biogasanlage mit dem GDA angelaufen, der einzuhalten gewesen sei. Aufgrund dieser „Dringlichkeit“, habe der Bau der Anlage starten können.
Verfahrensmangel
Dass die Anrainer eben nicht Stellung nehmen konnten, sah der Verwaltungsgerichtshof als Verfahrensmangel. Das Landesverwaltungsgericht musste den Fall hinsichtlich der „Dringlichkeit“ neu prüfen, hat seine Entscheidung revidiert und der Anrainerbeschwerde eine aufschiebende Wirkung zuerkannt, wodurch die Anlage keine aufrechte Betriebsgenehmigung habe.
Unterlassungsklage mit einstweiliger Verfügung beim Bezirksgericht Amstetten
Laut der List Rechtsanwalts GmbH habe jedoch bisher weder die Firma Fuchsluger noch die zuständige Behörde des Landes auf das jüngste Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts reagiert. Rechtsanwalt Wolfgang List: „Mit heute [Anm.d.Red.: 9. April“ ist es der zehnte Tag, an dem die Biogasanlage widerrechtlich betrieben wird. Daher haben wir am 8. April eine Unterlassungsklage mit einstweiliger Verfügung beim Bezirksgericht Amstetten eingebracht.“
Damit soll die Stilllegung der Anlage erzwungen werden.
GDA-Obmann Anton Kasser: „Sind nur Lieferant“
GDA-Obmann Anton Kasser zur Causa: „Wir sind in diesem Fall nur Lieferant und harren nun der Dinge. Die Behörden müssen entscheiden. Fakt ist: Die Firma Fuchsluger darf rechtlich gesehen den Biomüll von uns übernehmen, das heißt, die Übernahme des Mülls wird laut Vertrag stattfinden. Anlieferung und Verwertung sind zwei unterschiedliche Dinge.“
In dem jüngsten Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts sei jedoch auch vermerkt, „dass von dieser Anlage mit höchster Wahrscheinlichkeit kein Schaden für die Nachbarschaft ausgehe“, betont Kasser.
Statement der Betreiberfirma Fuchsluger
Seitens der Betreiberfirma Fuchsluger heißt es: „Wir sind gerade dabei, die rechtlichen Auswirkungen dieser Entscheidung prüfen zu lassen. Deshalb ersuchen wir um Verständnis dafür, dass wir derzeit keine weitere Stellungnahme zum Verfahren abgeben können. In der Sache selbst sind wir nach wie vor fest der Überzeugung, dass unser Biogas-Projekt im Sinne der Nachhaltigkeit und Unabhängigkeit von Gasimporten eine positive Rolle spielen wird.“
Land NÖ: „Genau Erhebungen und Abwägungen erforderlich“
Aus der zuständigen Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht des Landes Niederösterreich heißt es auf Anfrage, dass die Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG)-Behörde aktuell prüfe und vorbereite, welche rechtlichen Schritte durch die neue Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts NÖ geboten seien.
„Aufgrund der technischen und rechtlichen Komplexität der gegenständlichen Angelegenheit und der erforderlichen Prüfung der technischen Anforderungen an eine Außerbetriebnahme sind genaue Erhebungen und Abwägungen erforderlich, auch, um durch die anzuordnenden Maßnahmen einerseits weder Nachbarn noch die Umwelt zu gefährden und andererseits alle notwendigen aber auch keine überschießenden Maßnahmen anzuordnen“, so der zuständige Gruppenleiter Leopold Schalhas.
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