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Urteilsspruch am Landesverwaltungsgericht: Baubescheid für Luxuscampingplatz ist gültig

Sophie Kepplinger, BA, 27.05.2024 09:59

HINTERSTODER. Der Baubescheid des geplanten Luxuscampingplatzes nahe der Polsterlucke in Hinterstoder ist rechtsgültig: Das hat das Landesverwaltungsgericht nun entschieden. Zuvor hatte der Verfassungsgerichtshof den Bebauungsplan als gesetzeswidrig aufgehoben (Tips berichtete). Die Aufhebung habe, so das Landesverwaltungsgericht in seinem Urteil, keine Auswirkungen auf den rechtsgültigen Baubescheid.

Die Bauarbeiten an dem Luxuscampingplatz sind bereits in vollem Gange. Archivbild: Jänner 2024. (Foto: Fotokerschi)
Die Bauarbeiten an dem Luxuscampingplatz sind bereits in vollem Gange. Archivbild: Jänner 2024. (Foto: Fotokerschi)

Die zwei Gebäude, 55 Parkplätze und 85 Stellplätze für Wohnmobile und Caravans samt Zeltplätze hätten planmäßig in diesem Frühjahr eröffnet werden sollen. Doch anstatt einer Eröffnungsfeier gab es Anfang des Jahres ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes: Wie Tips berichtete wurden Teile des örtlichen Entwicklungskonzepts, der Flächenwidmung sowie der Bebauungsplan als gesetzeswidrig aufgehoben. Auf den Fall aufmerksam geworden war der Verfassungsgerichtshof durch eine Beschwerde aus dem Hause Württemberg.

Fehlende Widmung stehe Erteilung einer Baubewilligung nicht entgegen

Eine neuerliche Prüfung durch das Landesverwaltungsgericht hat nun ergeben, dass die Aufhebung der Flächenwidmung durch den Verfassungsgerichtshof keine Auswirkungen auf den rechtsgültigen Baubescheid hat. Zwar befinden sich Teile des Bauvorhabens auf einem sogenannten „weißen Fleck“ – einer Fläche, die weder als Bauland noch Grünland gewidmet ist – doch eine fehlende Widmung stehe der Erteilung einer Baubewilligung nicht entgegen. Hinterstoders Bürgermeister Klaus Aitzetmüller zeigt sich im Tips-Gespräch erleichtert: „Der Urteilsspruch hat bestätigt, dass der Baubescheid immer Rechtsgültigkeit besaß.“ Der Gemeinderat prüfe ein neuerliches Flächenwidmungsverfahren.


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