Landesverwaltungsgericht OÖ genehmigt Frauenkarbahn-Projekt naturschutzrechtlich
SPITAL AM PYHRN. Die Sanierung der Frauenkarbahn auf der Wurzeralm ist schon seit längerem Thema: Der 2er-Sessellift soll einer Kabinenbahn weichen, ein Bergrestaurant entstehen sowie neue Beschneiungsanlagen und ein Speicherteich errichtet werden. Nachdem die OÖ Landesregierung als zuständige Naturschutzbehörde das Projekt bereits naturschutzrechtlich genehmigt hatte, erhob die OÖ Umweltanwaltschaft Beschwerde. Diese wurde vom Landesverwaltungsgericht geprüft – und abgewiesen.

Nach der Prüfung der von der Oö. Umweltanwaltschaft eingereichten Beschwerde und mehreren Vorbesprechungen und Lokalaugenscheinen kam das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich zu folgendem Schluss: Trotz der Ausweisung von Landschafts- und Naturschutzgebieten handle es sich bei dem Projektgebiet nicht um einen unberührten Naturraum, sondern um eine bereits durch Liftanlagen, Schipisten und Gebäude anthropogen geprägte Landschaft. Eine Landschaft, die unter Verwendung dieser Anlagen seit Jahrzehnten touristisch genutzt und besucht werde. Zwar erkennt das Landesverwaltungsgericht OÖ an, dass die geplanten Eingriffe – neue Kabinenbahn, Bergrestaurant, Beschneiungsanlagen und Speicherteich – teilweise gravierende Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter bewirken, jedoch: Das Projekt verlange eben keine Erschließung eines bisher völlig unberührten Naturraums.
Das Projekt diene viel mehr „der Revitalisierung des bestehenden Schibetriebs, damit der Erhaltung und Attraktivierung des gesamten Tourismusgebiets Wurzeralm und in Folge dessen der Erhaltung eines für die regionale Wertschöpfung wesentlichen Wirtschaftsfaktors“, so das Landesverwaltungsgericht. Damit ist die naturschutzrechtliche Genehmigung erteilt, der Einspruch der Oö. Umweltanwaltschaft abgewiesen.
„Es gibt nun die positive Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes bezüglich der neuen Frauenkar-Bahn. Wir freuen uns über das grüne Licht für die Weiterentwicklung der Wurzeralm und die Klarheit für die gesamte Tourismus-Region und starten hoch motiviert und zuversichtlich in diese neue Projektphase. Als nächster Schritt folgt das Ansuchen um eine Konzession für die neue Bahn sowie sämtliche seilbahnrechtliche Genehmigungen. All diese Schritte werden wir gemeinsam mit dem Land OÖ setzen, sobald alle Rahmenbedingungen geklärt sind“, so Helmut Holzinger, Vorstand der Hinterstoder-Wurzeralm Bergbahnen AG.
Landesrat Markus Achleitner: „Wichtiger touristischer Impuls für die Region“
„Mit der Entscheidung des OÖ. Landesverwaltungsgerichts, den Neubau der Frauenkarbahn zu ermöglichen, wird ein wichtiger Schritt zur Absicherung der Wurzeralm gesetzt. Das bedeutet zugleich einen wichtigen touristischen Impuls für die gesamte Region, insbesondere durch eine noch attraktivere Bahn, die auch künftig im Ganzjahresbetrieb geführt wird“, zeigt sich Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner erfreut. “Gemeinsam mit der Errichtung eines neuen Restaurants, das mit der Bergstation zusammenhängen wird, und einer neuen Beschneiungsanlage mit zwei Speicherteichen soll die Wurzeralm damit für Winter- und Sommergäste noch attraktiver werden“, so der Landesrat. Der Ausbau der Angebote der Wurzeralm entspreche auch den Zielsetzungen der neuen OÖ. Landestourismusstrategie: „Sie bieten einen Ganzjahresbetrieb und sprechen verstärkt auch Ausflugsgäste an“, betont Achleitner.
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