Gas-Probebohrung in Molln: Bürgerinitiative sieht Verstöße gegen Auflagen
MOLLN. Die Bürgerinitiative Pro Natur Steyrtal und der Naturschutzbund kritisieren, dass bei der Gas-Probebohrung Welchau 1 in Molln durch die Firma ADX Auflagen der Behörden nicht eingehalten würden. Am Donnerstag führten sie ihre Kritik vor Presse in Linz aus. ADX sieht „einen weiteren Versuch, den Ruf des Unternehmens anzupatzen.“

Laut Bürgerinitiative Pro Natur Steyrtal würde ADX bei ihren Probebohrungen gegen einige Auflagen verstoßen. 36 Auflagen aus dem Bescheid der Montanbehörde und zehn Auflagen und Befristungen aus dem Bescheid der Naturschutzabteilung hat ADX einzuhalten.
Aus Sicht der Bürgerinititaive ist gegen mindestens drei davon so gravierend verstoßen worden, dass nach Anzeigen durch die Initiative die Bezirksverwaltungsbehörde Strafverfahren deswegen eingeleitet hat.
Bohrplatzgröße, Fahrzeugreinigung
So seien Vorgaben bezüglich des Gefälles nicht eingehalten worden, „augenscheinlich“ sei abgezogener Ober- und Unterboden nicht getrennt gelagert.
Die genehmigte Größe der Bohrplatz-Fläche sei um 1.309 Quadratmeter überschritten worden, Vorkehrungen gegen Staubentwicklung würden fehlen, kritisiert wird eine mangelhafte Durchführung des Amphibienzauns, durch ein riskantes Bremsmanöver auf der Straße aus dem Jaidhaus sei Bohrschlamm in die Natur gelangt.
Vor allem glaubt Barbara Sitter von der Bürgerinitiative Pro Natur Steyrtal, das folgende Auflage nicht oder nur mangelhaft eingehalten werde: Dass alle Fahrzeuge und Maschinen jedes Mal vor Erreichen des Talraums gründlich zu reinigen sind, damit keine Neophyten – ortsfremde Pflanzen – eingeschleppt werden. „Das betrifft nahezu alle Fahrzeuge. Wir reden seit Beginn von mittlerweile 700, 800 Fahrten.“ Würden Neophyten eingeschleppt, sei der Schaden für das dortige sensible Ökosystem groß und nachhaltig, so Sitter.
Drei Strafanzeigen
Die Übertretungen wurden angezeigt – fünf Sachverhaltsdarstellungen an die Behörden geschickt. Von der Naturschutzabteilung sei man zur Bezirkshauptmannschaft verweisen worden, dort sind drei Strafverfahren eingeleitet. Die Strafverfahren laufen laut Bürgerinitiative zur Überschreitung der genehmigten Bohrplatzgröße, zu unzureichender Fahrzeugreinigung und zum Zwischenfall des verlorenen Bohrschlamms, der als Sondermüll zu entsorgen wäre.
„Bescheide sind kein Wunschkonzert“, unterstreichen Umweltanwalt Martin Donat und Bernhard Schön vom Naturschutzbund. „Offensichtlich werden die Bescheidauflagen nicht von der ökologischen Bauaufsicht kontrolliert. Wir erwarten uns zumindest, dass jemand aktiv wird – und wir nicht dargestellt werden als radikale Gegner. Wir wollen nur, dass die Auflagen eingehalten werden“, so Schön.
Auch Strafantrag gegen Sicherheits-Mitarbeiter
Nach einem Zwischenfall am 17. Februar 2024 wurde von der Staatsanwaltschaft Steyr Strafantrag gegen einen Wachdienst-Mitarbeiter gestellt. Der Mitarbeiter soll damals vier Unterstützer von „Pro Natur Steyrtal“ auf der öffentlichen Straße in der Nähe des Bohrareals „ohne Grund und Vorwarnung“ tätlich angegriffen haben, darunter Florian Kogseder von der Bürgerinitiative. Kogseder sei unter Gewaltanwendung auch sein Handy abgenommen worden und versucht worden, Videoaufnahmen zu löschen. „Wir haben die Polizei eingeschaltet. Die Staatsanwaltschaft Steyr hat einen Strafantrag gegen den Mitarbeiter gestellt“, so Kogseder. Am 24. April findet die Verhandlung gegen den Security-Mitarbeiter statt, der Vorwurf: Nötigung und versuchte Beweismittelunterdrückung.
Kogseder weiter: „ADX behauptet auch, dass Projektgegner versuchen würden, auf das Betriebsgelände zu kommen, was absolut nicht stimmt. Projektgegnern werden illegale Handlungen vorgeworfen, daher sind auch dagegen mehrere Klagen in Vorbereitung, wegen wiederkehrender rufschädigender Äußerungen durch ADX“, erläutert er weiter.
Fertigstellung bis 31. März laut Initiative fraglich
Befristet ist die aktuelle Probebohrung auf 31. März 2024. Laut der Firma ADX schreiten die laufenden Probebohrungen zügig voran.
Für Bernhard Schön vom Naturschutzbund ist es aber fraglich, ob dies eingehalten werden kann. Denn im montanrechtlichen Bescheid sind für sogenannten „cased hole tests“, die im Falle eines Gasfundes durchzuführen sind, ein Zeitraum von bis zu fünf Wochen angegeben. „Wir weisen darauf hin, dass eine Fristverlängerung auf der Grundlage des gültigen Bescheides nicht rechtskonform wäre.“
Kritisch angemerkt wird auch, dass im Bescheid nicht geregelt ist, wie das weitere Prozedere betreffend den Abbau der Anlagen und einer Rekultivierung aussehe.
Stellungnahme ADX: „ADX Energy hält sich an Naturschutzauflagen“
Das Erdgasunternehmen ADX Energy bezog schriftlich Stellung. „Alle an der Probebohrung beteiligten Unternehmen halten sich strikt an die Naturschutzauflagen. Dass es bei Bau- und Bohrarbeiten in Einzelfällen aber zu unabsichtlichen Ereignissen kommen kann, ist nicht zu vermeiden“, so ADX-Österreich-Geschäftsführer Alan Reingruber.
Die Vorwürfe in den drei Strafverfahren, die derzeit bei der Bezirksverwaltungsbehörde in Bearbeitung sind, würden ernst genommen, seien allerdings leicht zu entkräften. „Es gab und gibt weder eine Überschreitung der genehmigten Bohrplatzgröße, noch kann den beteiligten Transportunternehmen ernsthaft die mangelhafte Reinigung oder der unsachgemäße Betrieb von Lastkraftwägen vorgeworfen werden.“
Diese und weitere Vorwürfe seien Versuche, den Ruf von ADX anzupatzen.
Wie das weitere Prozedere im Falle eines Gasfundes aussieht, werde zu gegebenem Zeitpunkt bekannt gegeben. ADX hält fest, dass die Erdgas-Aufschlussbohrung zur Zufriedenheit des Unternehmens verläuft und sich voll an den vorgegebenen Zeit- und Bohrplan hält. Bis Ende März sei mit konkreten Ergebnissen zu rechnen. „Wir sind zuversichtlich, dass wir das vorgegebene Ziel von 1.900 Metern Tiefe erreichen und dann mehr zur Beschaffenheit des Untergrunds sagen können.“
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