Abholung vorbestellter Speisen beim Wirt ab 4. April wieder erlaubt
OÖ. Ab Samstag, 4. April, können vorbestellte Speisen wieder direkt beim Wirt abgeholt werden. Eine entsprechende Änderung der Covid-19-Verordnung wurde vorgenommen, teilt die WKÖ mit. Die Speisen dürfen aber nicht im Lokal konsumiert werden und der vorgeschriebene Sicherheitsabstand von einem Meter ist einzuhalten.

Nach Gesprächen mit dem Gesundheitsministerium und mit Unterstützung des Landwirtschafts- und Tourismusministeriums gebe es Änderung der Covid-19-Verordnung, teilte der Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), mit.
„Wichtiger Schritt“
Oberösterreichs Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner sieht eine wichtige Erleichterung für Gastronomiebetriebe. „Wir haben uns beim Bund intensiv dafür eingesetzt, dass den Gastronomiebetrieben auch in Zeiten der Corona-Beschränkungen zumindest dieses Geschäftsfeld zusätzlich zu den Lieferservice-Angeboten eröffnet wird. Ich bin froh, dass uns das jetzt gelungen ist, denn das ist ein weiterer Schritt in Richtung Wiederankurbelung des Wirtschaftslebens auch in Oberösterreich“ so Achleitner.
Schrittweise wieder in Betrieb gehen
„Unter dem Motto 'Arbeiten für Oberösterreich' ist es essenziell, dass überall dort, wo es sich mit den Vorgaben zum Schutz der Gesundheit der Menschen vereinbaren lässt, die Wirtschaftstätigkeiten zumindest schrittweise wieder aufgenommen werden. Das hat bereits vergangenen Montag mit der Wiederaufnahme der Tätigkeiten im Baugewerbe begonnen, hier wurde mit einem Acht-Punkte-Programm zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten ermöglicht, dass die Arbeit an vielen Baustellen wieder gestartet werden konnte“, so Landesrat Achleitner.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden