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Einreisebeschränkungen bleiben bis 15. Juni voll aufrecht

Karin Seyringer, 26.05.2020 12:54

OÖ. Die Grenzen öffnen geplant mit 15. Juni, bis dahin bleibt die Beschränkung der Einreise nach Österreich aber nach wie vor aufrecht. Darauf weist der Krisenstab des Landes OÖ hin. Ausnahmen gibt's nur für bestimmte Fälle.

 (Foto: Lena Wurm/Shutterstock.com)
(Foto: Lena Wurm/Shutterstock.com)

Auch wenn sich schon viele auf die generelle Öffnung der Grenzen mit 15. Juni freuen, weist der Krisenstab darauf hin, dass bis dahin noch alle Einreisebeschränkungen gelten. Bei der Einreise nach Österreich ist - auch von österreichischen Staatsbürgern - ein ärztliches Zeugnis mit negativem SARS-CoV-2 Test, das nicht älter als vier Tage sein darf, vorzuweisen. Alternativ kann eine Verpflichtung zu einer 14-tägigen Heimquarantäne unterschrieben werden.

Ausnahmen in bestimmten Fällen

Ausgenommen davon sind nur

  • der Güterverkehr
  • der gewerbliche Verkehr
  • der Pendler-Berufsverkehr
  • besonders berücksichtigungswürdige Gründe im familiären Kreis (Besuche von Lebenspartnern oder eigenen Kindern, Anlässe wie Hochzeiten oder Begräbnisse)
  • bei zwingenden Gründen Tierversorgung
  • die Inanspruchnahme unbedingt nötiger medizinischer Leistungen

Kann einer dieser Gründe glaubhaft gemacht werden, ist eine (Wieder-)Einreise nach Österreich möglich - und es braucht hier kein Gesundheitszeugnis oder Heimquarantäne.

Gibt es keinen dieser Gründe, kann die Heimquarantäne vorzeitig beendet werden, wenn ein auf eigene Kosten gemachter SARC-CoV-2 negativ ausfällt.

Ob bzw. unter welchen Voraussetzungen eine Einreise nach Deutschland möglich ist, obliegt den deutschen Behörden.


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