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Katholische Kirche in OÖ verschärft Präventionsmaßnahmen zur Eindämmung von Covid-19

Anna Stadler, 07.07.2020 18:07

OÖ. Am 7. Juli 2020 hat die Oö. Landesregierung aufgrund der vermehrt auftretenden Covid-19-Infektionen die neuerliche Einführung des Mund-Nasen-Schutzes angeordnet. Auch die Katholische Kirche in Oberösterreich verschärft ab sofort die Präventionsmaßnahmen für die Feier öffentlicher Gottesdienste in der Diözese Linz. 

Beim Betreten und Verlassen der Kirchen ist Mund-Nasenschutz zu tragen. (Foto: FamVeld/Shutterstock.com)
Beim Betreten und Verlassen der Kirchen ist Mund-Nasenschutz zu tragen. (Foto: FamVeld/Shutterstock.com)

Wegen der wieder vermehrt auftretenden Covid19-Infektionen in Oberösterreich bedarf es weiter einer gemeinsamen Anstrengung aller im Land lebenden Menschen, um die Verbreitung der Krankheit weiterhin unter Kontrolle zu halten. Das Land Oberösterreich hat deshalb die neuerliche Einführung des Mund-Nasen-Schutzes für weite Bereiche des öffentlichen Lebens angeordnet. Auch die Katholische Kirche in Oberösterreich will durch verstärkte Präventionsmaßnahmen dazu beitragen, die Ausbreitung des Virus‘ einzudämmen. Am 7. Juli 2020 erging daher ein Erlass von Diözesanbischof Manfred Scheuer an alle Pfarren und pastoralen Orte im Gebiet der Diözese Linz.

Mund-Nasenschutz auch in katholischen Kirchen

In dem Erlass sind Präventionsmaßnahmen festgehalten, die ab sofort und bis auf Weiteres – zusätzlich zu den Vorgaben der Rahmenordnung der österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste – verpflichtend einzuhalten sind. So müssen etwa alle Mitfeiernden der Gottesdienste beim Betreten und Verlassen der Kirchen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dieser darf während des Sitzens in der Bankreihe abgenommen werden. Der gemeinsame Gesang im Gottesdienst ist auf ein Minimum zu reduzieren und soll vor allem während des Kommuniongangs oder bei anderen Bewegungen im Raum unterbleiben. Die Austeilenden der Kommunion müssen neben der vorgeschriebenen Desinfektion der Hände zusätzlich wieder einen Mund-Nasen-Schutz verwenden.

Abstandhalten Pflicht

Mit Nachdruck erinnert wird im Schreiben der Diözesanleitung auch an die verbindliche Einhaltung der Abstands-Regelungen sowie der Hygienemaßnahmen der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz. Hingewiesen wird weiters darauf, dass sich der unterstützende Einsatz eines Willkommensdienstes sehr bewährt hat und bei öffentlichen Gottesdiensten gesichert sein sollte.


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