WIEN/OÖ/NÖ. Der zweite Lockdown in Österreich ist fix. Die Bundesregierung verhängt über Österreich eine nächtliche Ausgangssperre von 20 Uhr bis 6 Uhr. Was bereits durch den unbestätigten Vorentwurf der neuen Maßnahmenverordnung bekannt war, ist eingetreten. Der Lockdown gilt ab Dienstag, 3. November, 0 Uhr. Die Ausgangsbeschränkung ist vorerst zehn Tage lang bis 12. November gültig, die restlichen Maßnahmen gelten ein Monat lang bis Ende November.

Schon seit gestern kursierten Vorentwürfe der Verordnung durch die Medien, die sich mit der heutigen Verlautbarung durch die Bundesregierung bestätigt haben.
„Wir haben ein Paket geschnürt, um mit harten Maßnahmen gegenzusteuern, um die Ansteckungszahlen nach unten zu drücken“, so Bundeskanzler Sebastian Kurz. „Ab Dienstag, 3. November bis Ende November haben wir den zweiten Lockdown in Österreich. Wie schon im Frühling wird es notwendig sein, auf viele Bereiche zu verzichten.“ Vizekanzler Kogler: „Warum machen wir das? Weil jeder, der ein lebensrettendes Intensivbett braucht, eines bekommen soll.“
Ausgangssperre ab 20 Uhr – gültig bis 12. November
Ab Dienstag, 3. November, 0 Uhr, wird über die österreichische Bevölkerung eine zehn Tage lange nächtliche Ausgangssperre verhängt – zwischen 20 Uhr und 6 Uhr. Verlassen darf man den privaten Wohnbereich nur in fünf Ausnahmefällen – die bekannte Abwendung von Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, Hilfsleistungen für unterstützungsbedürftigen Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten, Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, wenn erforderlich berufliche Zwecke und Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung.
Private Treffen werden ebenfalls eingeschränkt. Nur noch zwei Haushalte dürfen einander treffen. Der unmittelbare Wohnbereich soll von den Maßnahmen nicht betroffen sein, Garagen-, Garten- und Stadlpartys werden aber untersagt.
Da facto ist die Ausgangssperre auch ein Besuchsverbot zwischen 20 und 6 Uhr, in dieser Zeit darf man niemanden mehr treffen oder besuchen. Ausgenommen davon sind aber Paare, die nicht an derselben Adresse gemeldet sind. „Wenn die Polizei ab 20 Uhr Personen im Park antrifft, ist dies nicht erlaubt, diese werden angezeigt“, nennt Innenminister Karl Nehammer ein Beispiel.
Diese nächtliche Ausgangssperre gilt vorerst bis 12. November. Laut Covid-19-Gesetz dürfen Ausgangsbeschränkungen nur erlassen werden, wenn eine Notsituation wie der drohende Zusammenbruch der medizinischen Versorgung verhindert werden muss. Ausgangsbeschränkungen müssen auf zehn Tage beschränkt sein.
Kultur, Sport, Freizeit: Sämtliche Veranstaltungen abgesagt
Veranstaltungen jeglicher Art sind untersagt, von der privaten Feier außerhalb der eigenen vier Wände über die Theatervorstellung bis zum Sportevent. Somit bleiben Theaterhäuser, Museen und Kinos zu – ebenso wie Freizeiteinrichtungen wie Tierparks, Schwimmbäder oder Fitnessstudios. Generell ist sportliche Betätigung nur mehr im Freien erlaubt, Sportstätten im Freien bleiben für Einzelsport weiter geöffnet.
An Begräbnissen dürfen maximal 50 Personen teilnehmen, Hochzeitsfeiern sind untersagt, es darf aber am Standesamt geheiratet werden.
Gastro: keine Bewirtung mehr
Wie vonseiten der Gastronomie bereits befürchtet, darf das Gastgewerbe keine Gäste bewirten – erlaubt sind nur mehr Abholung sowie Lieferung. Ausnahmen sind Kantinen in Betrieben, Schulen und Krankenhäusern. Hotels müssen schließen, ausgenommen sind Übernachtungen aus beruflichen Zwecken oder im Zuge der Ausbildung. „Die Gastronomie trifft keine Schuld, es hat in vorbildlicher Weise Sicherheitskonzepte gegeben. Das Problem liegt darin, dass in gewissen Branchen wie in der Gastronomie schon der Inhalt des Geschäftszweckes ist, dass sich Menschen dort treffen“, so Kurz.
Handel bleibt offen
Die Industrie und die Produktion bleiben wie im Frühjahr offen, anders als beim ersten Lockdown dürfen nun auch der Handel und die persönlichen Dienstleistungen - vom Friseur bis zum Physiotherapeuten offen bleiben.
In Büros gilt: Wo Homeoffice möglich ist, soll auf Homeoffice gesetzt werden.
Kinderbetreuung und Pflichtschulen bleiben offen
Offen bleiben Kindergärten und Pflichtschulen, Oberstufen und Unis sind auf Distance Learning umzustellen.
Mehr Schutz in Alten- und Pflegeheimen
Besonders müssten Infektionen in Alten- und Pflegeheimen vermieden werden, so Gesundheitsminister Rudi Anschober. Daher werde her vor allem die nächsten zwei Wochen er Schutz konzentriert werden. Es gebe kein Besuchsverbot, aber die Besucher werden besser gesteuert und kontrolliert. Bis vorerst inklusive 17. November sind Besuche nur mehr alle zwei Tage erlaubt, wobei pro Tag maximal ein Besucher zugelassen wird. Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen und auch in Krankenanstalten sollen einmal pro Woche auf Corona getestet werden.
Hilfsmaßnahmen für betroffene Branchen
„Das sind dramatische Eingriffe in das gesellschaftliche Leben und für die betroffenen Branchen“, so Kurz. Er kündigt daher gleich auch ein Hilfspaket für die betroffenen Branchen - Gastro, Theater, Museen usw - an. 80 Prozent des Umsatzes der Betriebe vom November des Vorjahres werden überwiesen. „Das gilt auch für Nonprofit-Betriebe oder Vereine“, so Kogler.
Die Auszahlung solle noch im November erfolgen, herangezogen werden dafür Daten der Finanzverwaltung, die Berechnung erfolgt automatisiert. Unternehmer beantragen den Umsatz-Ersatz über FinanzOnline.
Damit einhergeht, dass Mitarbeiter nicht gekündigt werden dürfen. Außerdem werde die Kurzarbeit nochmal ausgeweitet, kündigte Kurz an.
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