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Schule startet ohne Masken und Corona-Testpflicht

Karin Seyringer, 29.08.2022 19:36

Ö/OÖ. Der Start ins neue Schuljahr lässt nicht mehr lange auf sich warten, am Montag hat das Bildungsministerium die Covid-Maßnahmen dafür in einem Rundschreiben bekannt gegeben. Eine Maskenpflicht oder verpflichtende Covid-Tests sind zum Schulstart bzw. bei aktueller Risikolage nicht vorgesehen, sondern auf freiwilliger Basis. Das neue Schuljahr werde begonnen, wie das alte geendet habe. Kritik kommt vom oö. Landesverband der Elternvereine.

 (Foto: Chinnapong/stock.adobe.com)
(Foto: Chinnapong/stock.adobe.com)

„Wie in allen anderen Lebensbereichen gilt es auch im Schulbereich, mit Covid-19 leben zu lernen. Einschränkungen sollen deshalb auf ein absolut notwendiges Minimum reduziert werden“, heißt es in dem Rundschreiben. Den Rahmen bildet der Variantenmanagementplan der Bundesregierung.

Trotz positivem Test in den Unterricht

Im Vorfeld gab es viel Kritik, es bleibt aber dabei, dass die Verkehrsbeschränkungen auch im Bildungsbereich gelten: Covid-positive Lehrkräfte und Verwaltungspersonal sowie Schüler ab der Sekundarstufe I (Mittelschule, AHS-Unterstufe) ohne Symptome (kein Halskratzen, keine Müdigkeit und Abgeschlagenheit usw.) – gehen in den Unterricht. Es gilt in diesem Fall FFP2-Pflicht. Die Schulen müssen den Betroffenen einen Raum für (Masken-)Pausen zur Verfügung stellen.

Vorgeben kann dies das Bildungsministerium allerdings nur bei Lehrkräften an AHS und BMHS. An den Pflichtschulen sind die Länder Dienstgeber, die Länder können andere Regeln treffen. Wie Oberösterreich die Regelung handhaben will, soll am Dienstag bekannt gegeben werden.

Primarstufe: Betretungsverbot

Für Kinder in der Primarstufe hingegen gilt im Fall eines positiven Tests – egal ob Symptome oder nicht - ein Betretungsverbot der Schule, da davon ausgegangen wird, dass Kinder in diesem Alter eine Maske nicht während der gesamten Unterrichtsdauer korrekt tragen können. Das Betretungsverbot gilt in der Primarstufe auch für externe Personen. Ausgenommen davon sind Begleitpersonen für Minderjährige.

Freiwillige Tests empfohlen

Empfohlen wird vom Ministerium zum Schulbeginn auf ein Corona-Test auf freiwilliger Basis. Die Schüler sollten nach Möglichkeit am ersten Schultag einen gültigen (PCR-)Test mitbringen. In der ersten Schulwoche würden die ersten drei Tage auch an den Schulen Antigen-Tests angeboten. Für die zweite Schulwoche bekommen die Schüler auf Wunsch drei Antigen-Tests für zu Hause mit. Für kurzfristig notwendige Testungen an Schulen seien generell Antigen-Tests an den Schulstandorten verfügbar.

Keine flächendeckenden Schulschließungen, Schulen können selbst verschärfen

Bei besonderer Risikolage könnten Schulen für maximal zwei Wochen Test- und Maskenpflicht anordnen, bei Zustimmung der Bildungsdirektion auch länger. Distance Learning ist nur mit Erlaubnis der Bildungsdirektion möglich. Flächendeckende Schulschließungen „stellen jedenfalls keine Option mehr dar“, heißt es vom Ministerium.

Landesverband der Elternvereine übt Kritik

Wolfgang Steiger, Präsident des oö. Landesverbandes der Elternvereine an höheren und mittleren Schulen zeigt sich zum veröffentlichten Regelwerk wenig überrascht: „Wie erwartet, übernimmt das Ministerium die Verantwortung wieder einmal nicht, oder wie ist sonst die Freiwilligkeit bei der Durchführung von Tests am Beginn des Schuljahres zu verstehen?“ 

„Das Ministerium war noch nie sehr klar in seinen Aussagen, dafür immer sehr kurzfristig unterwegs. Daran ändert sich auch im dritten Corona-Schuljahr nichts. Es darf nicht schon wieder die Schüler treffen, weil jemand – in diesem Fall das Ministerium von Bundesminister Polaschek – seine Hausaufgaben nicht ordentlich erledigt. An erster Stelle muss ein sicherer Schulbetrieb und die zuverlässige Ausbildung unserer Kinder stehen. Dazu braucht es klare Anweisungen für alle Betroffenen und nicht vage Informationen, die auf Freiwilligkeit abstellen“, kritisiert Steiger.


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