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Autofahrer aufgepasst: Corona-Pickerl-Frist endet mit 31. Mai

Karin Seyringer, 26.05.2020 15:42

OÖ/NÖ. Am 31. Mai endet die von der Bundesregierung zur Verhinderung einer weiteren Verbreitung des Coronavirus beschlossene Ausnahmeregelung im Kraftfahrgesetz, dass es erlaubt hat die Pickerl-Frist zu überziehen.

Am 31. Mai endet der Corona-bedingte Aufschub der Pickerlfrist. (Foto: 4 PM production/Shutterstock.com)
Am 31. Mai endet der Corona-bedingte Aufschub der Pickerlfrist. (Foto: 4 PM production/Shutterstock.com)

Alle im Kraftfahrgesetz geregelten Fristen, wie beispielsweise jene für das Pickerl, die nach dem 13. März 2020 ausliefen, wurden bis 31. Mai verlängert. Diese Verlängerung der Überziehungsfrist endet also mit 31. Mai. Ab diesem Zeitpunkt gilt wieder die übliche Überziehungs- bzw. Toleranzfrist von vier Monaten nach Ablauf des Pickerls.

Ablaufdatum prüfen

Der Verkehrsclub Arbö empfiehlt deshalb allen KFZ-Besitzern auf Nummer sicher zu gehen und zu prüfen, wann das Pickerl ihres Fahrzeugs abläuft. Nicht nur um rechtliche Probleme zu vermeiden, sondern vor allem für die Sicherheit - denn Sinn und Zweck der gesetzlich vorgeschriebenen §57a – Pickerl- Begutachtung ist die Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit.


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