Härtefallfonds: Unterstützung auch für die Land- und Forstwirtschaft möglich
OÖ. Mit vorerst einer Milliarde Euro ist der Härtefallfonds des Bundes zur Corona-Hilfe dotiert. Der Fonds gilt nicht nur für Gewerbetreibende, ab sofort können auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe Unterstützung aus diesem Fonds beantragen.

„Die bäuerliche Berufsvertretung hat sich seit Tagen mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass dieser Härtefallfonds auch für bestimme land- und forstwirtschaftliche Betriebe, denen Umsätze wie im Gewerbe fast vollständig weggebrochen sind, geöffnet wird. Damit gibt es für bäuerliche Betriebe eine Gleichbehandlung mit dem Gewerbe“, betonen Agrarlandesrat Max Hiegelsberger und Landwirtschaftskammer OÖ-Präsidentin Michaela Langer-Weninger.
Welche Betriebe unterstützt werden
Einen Antrag auf Unterstützung stellen können Vollerwerbsbetriebe, deren Einheitswert nicht größer als 150.000 Euro ist, sowie deren Nettoumsatz 550.000 Euro nicht übersteigt und deren Nebeneinkünfte unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen. Es muss ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent zum Vergleichsmonat des Vorjahres nachgewiesen werden oder eine Kostenerhöhung um mindestens 50 Prozent zum Vergleichsmonat des Vorjahres bei Fremdarbeitskräften zu verzeichnen sein.
Alle Kriterien müssen erfüllt sein
Eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds ist nur für Betriebe mit folgenden Einkommensschwerpunkten möglich
- Wein- und Mostbuschenschank-Betriebe
- Betriebe mit Spezialkulturen im Wein-, Obst-, Garten- und Gemüsebau sowie mit Christbaumkulturen, die höhere Fremdarbeitskosten für die Anlage, Pflege und Beerntung von Spezialkulturen zu tragen haben
- Betriebe, die Privatzimmer oder im Rahmen des land- und forstwirtschaftlichen Nebengewerbes Ferienwohnungen vermieten (Urlaub am Bauernhof)
- Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte direkt, an die Gastronomie, Schulen und die Gemeinschaftsverpflegung sowie gärtnerische Produkte direkt an den Groß- und Einzelhandel vermarkten
- Betriebe, die agrar- und waldpädagogische Aktivitäten anbieten
- Seminarbäuerinnen
- Betriebe, die auf Basis von Verträgen Sägerundholz erzeugten, dieses aber durch die Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Covid-19 nicht mehr zur Abholung kommt
Höhe der Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt in zwei Phasen. Die Antragstellung der ersten Phase (Soforthilfe) ist ab sofort möglich, bei einem Einheitswert von bis zu 10.000 Euro gibt es einen Zuschuss von 500 Euro, bei einem Einheitswert von mehr als 10.000 Euro einen Zuschuss von 1.000 Euro.
Antragstellung über AMA-Homepage
Die Antragstellung wird über mehrere Monate möglich sein. Wer das Geld benötigt und die Voraussetzungen erfüllt soll dieses unbürokratisch erhalten, auch wenn er nicht gleich in der ersten Woche den Förderantrag stellt. Eine Antragstellung ist über das auf der AMA-Homepage unter www.ama.at aufrufbare Online-Formular möglich.
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