WKO begrüßt Lockerungen für Gastronomie und Hotellerie
OÖ/LINZ. Die oö. Gastronomie darf ab 15. Mai ihre Pforten wieder öffnen, die Hotellerie ab 29. Mai. WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer begrüßt die Öffnung.

WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer begrüßt die heute von der Regierung bekannt gegebenen weiteren Schritte für das Hochfahren der Wirtschaft in den nächsten Tagen und Wochen. „Insbesondere in der Gastronomie und Hotellerie hat man auf diesen Restart schon dringend gewartet. Nun liegen die Vorgehensweisen auf dem Tisch und die Betriebe können die dafür notwendigen Planungen und Maßnahmen sorgfältig vorbereiten“, ist Oberösterreichs Wirtschaftskammerpräsidentin einerseits erleichtert, dass die betroffenen Unternehmen nun endlich Klarheit über die jeweiligen Starttermine erhalten haben. Andererseits ist es noch ein langer Weg hin zur Normalität, da beispielsweise in der Gastronomie Großveranstaltungen weiterhin nicht möglich sein werden.
Reservierung ist Pflicht
Vorerst dürfen ab 15. Mai alle Gastronomiebetriebe im Zeitraum zwischen 6 und 23 Uhr wieder aufsperren. Dieses Aufsperren ist an strenge Auflagen gebunden. Unter anderem brauchen alle Gäste einen Sitzplatz und pro Tisch dürfen maximal nur vier Erwachsene plus Kinder sitzen. Beim Eintreten und auch, wenn sie sich im Gastraum bewegen, müssen die Gäste einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Am Tisch dürfen sie diesen abnehmen. Das Personal muss generell einen Mund-Nasenschutz tragen. Eine Reservierung von Tischen/Sitzplätzen ist grundsätzlich vorzunehmen.
Details für Hotellerie in Ausarbeitung
Die Hotellerie darf nach heutigem Stand ab 29. Mai wieder den regulären Betrieb aufnehmen. Auch in den Hotels, sind selbstverständlich der Mindestabstand und die hygienischen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten und einzuhalten. Die genauen Details dazu sind noch in Ausarbeitung. Zudem können ab 29. Mai auch weitere touristische Betriebe und Sehenswürdigkeiten wieder öffnen. Auch für sie gilt, dass der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden muss. Für Indoor-Bereiche gilt zusätzlich die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die Beschränkung auf mindestens 10 Quadratmeter Besucherraum pro Besucher.
Lockerungen ab 1. Mai
Schon ab 1. Mai — unter Berücksichtigung der bisher gültigen Feiertagsbestimmungen — wird wieder das Betreten des Kundenbereichs von sämtlichen Geschäften und von Dienstleistungsunternehmen erlaubt sein. Dies umfasst beispielsweise persönliche Dienstleistungen (Friseure, Kosmetik, Fußpflege) oder Dienstleistungsbranchen, die in der Beratung von Kunden tätig sind, wie z. B. Unternehmensberater, IT-Dienstleister etc. Auch hier sind Mindestabstände und die hygienischen Vorschriften einzuhalten.
All diese Lockerungsschritte sollen im Abstand von zwei Wochen evaluiert werden. „Für die bisherige Unterstützung der Wirtschaft gebührt der Bundesregierung ein großer Dank. Dadurch haben unsere Betriebe eine Chance, die Krise durchzustehen, um weiterhin für die Menschen Arbeitsplätze, Einkommen und somit Lebensqualität sichern zu können“, betont WKOÖ-Präsidentin Hummer abschließend
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