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Arbeiterkammer OÖ: Corona-Stiftung und ein Drittel mehr beim Arbeitslosengeld

Nora Heindl, 06.05.2020 09:05

LINZ. 560.000 Arbeitslose diesen März in Österreich, davon 66.120 in Oberösterreich – erschreckende Zahlen für die Arbeiterkammer OÖ. 

AK OÖ-Präsident Johann Kalliauer (Foto: AKOÖ/Stoellinger)  
AK OÖ-Präsident Johann Kalliauer (Foto: AKOÖ/Stoellinger)  

Als Erste-Hilfe-Maßnahme schlägt AK OÖ-Präsident Johann Kalliauer deshalb vor, dass das Land OÖ mit Unterstützung des AMS OÖ an alle Arbeitslosen und Schulungsteilnehmer ein Drittel mehr beim Arbeitslosengeld auszahlt, anstatt der in Österreich in der Regel üblichen 55 Prozent des vorigen Nettoeinkommens. „Bis zum Gelingen einer bundesweiten Lösung sollte das Land OÖ nicht nur für die Betriebe eine Soforthilfe anbieten, sondern auch für alle Arbeitnehmer, die ihren Job verloren haben“, so Präsident Kalliauer.

Im internationalen Vergleich hat Österreich eine der niedrigsten „Nettoersatzraten“ bei Arbeitslosigkeit und liegt sogar unter dem OECD-Durchschnitt von 63 Prozent. Die Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 75 Prozent würde in Oberösterreich Kosten von geschätzt rund 24 Millionen Euro (inkl. SV-Beiträge) pro Monat verursachen. Österreichweit würden Kosten von rund 200 Millionen Euro pro Monat entstehen, die für das AMS bzw. für die Arbeitslosenversicherung anfallen. Für den Staatshaushalt muss jedoch berücksichtigt werden, dass der Staat durch das höhere Arbeitslosengeld auch höhere Rückflüsse (SV-Beiträge, Steuern durch mehr Konsum) hat. Rund ein Fünftel (21 Prozent) der Kosten eines höheren Arbeitslosengeldes wird sich im Bundesbudget selbst finanzieren.

Beispiel: Würde das Land OÖ für drei Monate ein auf 75 Prozent erhöhtes Arbeitslosengeld finanzieren, sind dafür Ausgaben in Höhe von rund 70 Millionen Euro erforderlich. Diese Hilfe könnte als prozentueller Zuschuss auf den Arbeitslosengeld-Tagsatz gestaltet sein, den die Betroffenen unbürokratisch und rasch erhalten sollen. Wichtig ist, dass der Zuschuss nicht zurückgezahlt werden muss und auch im Fall einer zusätzlichen Sozialhilfeleistung „anrechnungsfrei“ bleibt.

Corona-Arbeisstiftung

Zudem brauche es laut Kalliauer eine von der öffentlichen Hand finanzierte Corona-Arbeitsstiftung, die weiterbildungswilligen Arbeitslosen die Chance für einen beruflichen Neustart ermöglicht. Die Arbeitssuchenden hätten damit künftig bessere Beschäftigungs- und Verdienstmöglichkeiten durch die neu erworbenen Kompetenzen. Und während der Zeit in der Arbeitsstiftung bekämen sie zusätzlich zum üblichen Arbeitslosengeld eine Zuzahlung in Form eines „Stiftungsstipendiums“. „Damit wird es etwas einfacher, den Lebensunterhalt in den kommenden Monaten zu bestreiten“, sagt Kalliauer. Mit einer derartigen Corona-Arbeitsstiftung sei aber auch den Betrieben geholfen, die beim Wiederhochfahren der Wirtschaft auf zusätzliche qualifizierte Arbeitsuchende zurückgreifen können. 

Je nach Dauer der einzelnen Stiftungsmodule, dem individuellen Betreuungsbedarf und vor allem den Schulungskosten der angestrebten Ausbildung kostet ein Stiftungsplatz insgesamt etwa 10.000 Euro. Dazu kommen die Ausgaben für den Arbeitslosengeldbezug, den das AMS finanziert. Durch die Stiftung wäre das „Stiftungsstipendium“ zu zahlen (das macht bei 200 Euro monatlich und einer durchschnittlichen Verweildauer in der Stiftung von eineinhalb Jahren 3.600 Euro und damit ein Drittel der Gesamtkosten aus).

Mit in Summe 25 Millionen Euro für eine Corona-Arbeitsstiftung könnte das Land OÖ laut Kalliauer rund 2.500 Arbeitslosen eine zukunftsträchtige Ausbildung ermöglichen.


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