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Corona-Fixkostenzuschuss kann seit Mittwoch beantragt werden

Karin Seyringer, 20.05.2020 14:27

WIEN/OÖ/NÖ. Seit Mittwoch, 20. Mai, kann der vom Bund angekündigte Fixkostenzuschuss für Unternehmen beantragt werden. Beim Pressefoyer nach dem Ministerrat wurden die Details noch einmal vorgestellt. Neu ist, dass das Geld nun schon vor Ende des Wirtschaftsjahres kommt und auch Klein- und Mittelunternehmen umfasst seien.

Pressefoyer nach dem Ministerrat am 20. Mai 2020. (Foto: Andy Wenzel/BKA)
Pressefoyer nach dem Ministerrat am 20. Mai 2020. (Foto: Andy Wenzel/BKA)

Minister Werner Kogler betonte, dass es sich um direkte, nicht rückzahlbare Zuschüsse handle und ist erfreut, dass nun auch Klein- und Mittelunternehmen Zugang zu diesem Instrument hätten. Der Vorsatz sei gewesen „Das Blut im Wirtschaftskreislauf zu halten“.

„Wir starten ab heute Nachmittag das wahrscheinlich größte Förderungsprogramm in der Geschichte Österreichs, mit der Beantragung des Fixkostenzuschusses“, so Finanzminister Gernot Blümel. „Wir rechnen damit, dass mehrere Milliarden Euro in die österreichische Wirtschaft fließen. Das soll dazu beitragen, dass die Unternehmen einen besseren Start haben werden.“ 

Maximal 75 Prozent für drei Monate

Der Staat ersetzt Unternehmen die Fixkosten für maximal drei Monate, davon gestaffelt nach Höhe des Umsatzausfalles bis zu 75 Prozent. Unter die Fixkosten fallen etwa Mieten und Pacht, Versicherungsprämien, Zinsaufwendungen, Leasingraten, Linzenzgebühren, Strom, Gas etc. und Warenverluste aus verdorbener Ware. Bei Einzelunternehmen könne auch ein Unternehmerlohn eingerechnet werden.

Beantragt werden kann ab heute über FinanzOnline, in einer ersten Tranche werden bis zu 50 Prozent des Gesamtbetrags ausbezahlt. Blümel kündigt eine Auszahlung innerhalb von zehn Tagen nach Antragstellung an. Ursprünglich war noch geplant, dass das Geld erst nach Abrechnung des laufenden Wirtschaftsjahres fließen werde, das wurde geändert. „Wir haben genau zugehört die letzten Tage“, so Blümel auf Forderungen, dass das Geld schnell gebraucht würde.

Auch Kleinstunternehmen können profitieren

Ebenfalls adaptiert wurde die Höhe des Mindestzuschusses. Statt vorher 2.000 Euro sind dies nun 500 Euro. In der ersten Version wären viele Kleinstunternehmen vom Fixkostenzuschuss ausgeschlossen gewesen.

„Neue Phase“

Mit dem Fixkostenzuschuss komme man nun in eine „neue Phase“, so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Es gehe jetzt um jene Kosten, die den Unternehmen tatsächlich anfallen. Wichtig sei, dass auch etwa gleichzeitig Kurzarbeit und der Fixkostenzuschuss möglich seien. „Aber es ist schon nötig, dass die Unternehmer auf die Arbeitsplätze bedacht sind. Auch Dividendenzahlungen sind nicht gefragt in dieser Zeit.“

Mithilfe der Maßnahmen sollten „Unternehmen in Schwierigkeiten“, sogenannte „UIS“ unterstützt werden, die sonst, wegen strikter EU-Beihilfenregeln keine Gelder bekommen würden. Erfreulich für Schramböck ist auch, das die EU-Kommision die Bundesländerbeihilfen, darunter auch das Paket aus Oberösterreich, genehmigt habe.


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