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Maskenpflicht fällt mit 15. Juni weitgehend, Gastro darf bis 1 Uhr öffnen

Anna Stadler, 29.05.2020 15:09

OÖ/NÖ. Mit Freitag, 29. Mai wurden weitere Lockerungen für 15. Juni angekündigt: Die Maskenpflicht fällt weitgehend, in der Gastro wird die Sperrstunde nach hinten verschoben, auch die Vierer-Regel an Tischen fällt.

Für Gäste fällt die Maskenpflicht komplett, für Mitarbeiter der Gastronomie hingegen nicht. (Foto: David Tadevosian/Shutterstock.com)
Für Gäste fällt die Maskenpflicht komplett, für Mitarbeiter der Gastronomie hingegen nicht. (Foto: David Tadevosian/Shutterstock.com)

„Der MNS war und ist ein Kulturwandel für uns. Wir können noch nicht gänzlich darauf verzichten, aber wir können Schritt für Schritt die Maske immer weiter ablegen“, kündigt Bundeskanzler Sebastian Kurz an. Im Klartext bedeutet das, dass ab 15. Juni der Mund-Nasenschutz nur mehr in drei Bereichen verpflichtend ist: in Öffis, im Gesundheitsbereich (auch Apotheken) und bei Dienstleistungen, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann „wie bei Friseuren und Mitarbeitern in der Gastronomie. Wir empfehlen aber dringend den MNS dort nach wie vor zu verwenden, wo es Menschenansammlungen gibt und der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann“ , appelliert Kurz an die Eigenverantwortung der Bevölkerung. „Diese Säule ‚Eigenverantwortung‘ wird noch wichtiger werden“, so auch Vizekanzler Werner Kogler.

Auch in Schulen wird der Mund-Nasenschutz nicht mehr verpflichtend sein - Bildungsminister Heinz Faßmann wird weitere Details präsentieren.

Auch größere Gruppen erlaubt

Weitere Lockerungen gibt es zudem in der Gastronomie. Die Regel, dass nur vier Erwachsene pro Tisch sitzen dürfen, fällt ebenfalls mit 15. Juni. „Wie groß die gemeinsam die Gruppen sind, die gemeinsam essen gehen wollen, das können die Wirte und ihre Gäste gemeinsam bestimmen“, so der Bundeskanzler. Der Mindestabstand zwischen den Tischen wird jedoch bleiben.

Sperrstunde um Eins

Auch die Sperrstunde wird auf ein Uhr nach hinten verschoben. Eine Lösung für die Nachtgastronomie gibt es derzeit noch nicht, da es sich hierbei um einen besonders sensiblen Bereich handelt. An Vorschlägen wird aber gearbeitet. „Wir sind da dran und versuchen Lösungen zu realisieren ohne eine Gefahr einzugehen, den Virus wieder weiter zu verbreiten.“ Vizekanzler Kogler kündigt zudem weitere Unterstützungen für den Bereich an.

Grundregeln bleiben aufrecht

Generell bleiben die Grundregeln jedoch aufrecht: Abstand halten, Hygieneregeln und Handhygiene beachten, sowie Mund-Nasenschutz tragen, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können. „Wir versuchen unsere Maßnahmen möglichst Lebensnahe anzupassen: So wenig wie möglich, so viel wie nötig.“ Denn: „Es ist noch nicht vorbei. Das Virus ist noch nicht weg“, warnt Gesundheitsminister Rudi Anschober. „Es gilt auch weiter Vorsicht walten zu lassen“, so auch Innenminister Karl Nehammer.

Schärfere Maßnahmen bei Verschlechterung

„Wir werden dann sofort eingreifen, wenn sich die Dinge in die falsche Richtung bewegen.“ Sollte sich die Situation in manchen Regionen wieder verschlechtern, können die Maßnahmen auch wieder verschärft werden: „Wenn sich die Situation wieder verschlechtert, wird es notwendig sein die Maßnahmen regional zu verstärken.“

Landeshauptmann erfreut

„Der von den Ländern im Vorfeld angestoßene Diskussionsprozess rund um die regionalen Lockerungen der Corona-Maßnahmen hat dazu geführt, dass nun bundeseinheitliche Erleichterungen für die Bevölkerung eingeführt werden“, zeigt sich der Vorsitzende der Landeshauptleute Konferenz Landeshauptmann Thomas Stelzer erfreut. „Mir ist die Übersichtlichkeit der Regeln für die Bevölkerung ganz wichtig. Wir brauchen wenige, aber dafür klare Regeln. Wir wollen die Eigenverantwortung und den Hausverstand in den Mittelpunkt stellen und nicht die Überregulierung.“ Doch auch Stelzer betont, dass es nach wie vor gelte Abstand zu halten und vorsichtig zu sein.


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