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Deutschpflicht für Wohnbeihilfe: Landesgericht Linz hat Klage abgewiesen

Online Redaktion, 28.07.2021 16:08

OÖ/LINZ. Im Zuge der gerichtlichen Debatte um Deutschpflicht für Wohnbeihilfe in OÖ hat das Landesgericht Linz entscheiden. Das Landesgericht habe die Klage eines türkischen Staatsbürgers abgewiesen, teilt LH-Stellvertreter, Wohnbau-Referent Manfred Haimbuchner (FPÖ) mit.

Wohnbau-Landesrat LH-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) (Foto: Volker Weihbold)
Wohnbau-Landesrat LH-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) (Foto: Volker Weihbold)

2018 wurde in OÖ das Wohnbeihilfesystem reformiert, seit dem müssen Drittstaatsangehörige auch Deutschkenntnisse nachweisen, um Wohnbeihilfe zu erhalten. Dagegen hat ein türkischer Staatsangehöriger geklagt, weil ihm wegen mangelndes Nachweises keine Wohnbeihilfe gewährt wurde. Konkret wurde auf Schadenersatz und Diskriminierung geklagt.

Der Fall kam bis vor den Europäischen Gerichtshof - Tips hat berichtet - dieser hat in seiner Entscheidung im Juni 2021 offen gelassen, ob es sich bei der Wohnbeihilfe um eine „Kernleistung“ im Sinne des Unionsrechts handelt, daraufhin war das Landesgericht Linz am Zug.

Haimbuchner: Landesgericht folgt meiner Rechtsansicht

Wie der zuständige Wohnbau-Landesrat, LH-Stellvertreter Manfred Haimbuchner am Donnerstag mitteilt, sei in der Berufungsentscheidung des Landesgerichts Linz die Klage abgewiesen worden. „Vielen politischen Unkenrufen zum Trotz folgte das Linzer Landesgericht heute meiner Rechtsansicht, dass man durchaus Integrationsleistungen von Drittstaatsangehörigen einfordern kann. Es war und ist für mich selbstverständlich, dass jemand, der Leistungen vom Staat erhält, auch elementare Deutschkenntnisse nachweisen kann“, so Haimbuchner in einer ersten Stellungnahme.

Details zum Urteil sollen am Donnerstag folgen.

 


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